Geschäftsbericht 2025

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ESRS 2 Allgemeine Angaben [ESRS 2] Allgemeine Angaben

Grundlagen für die Erstellung

Grundlagen für die Erstellung [BP-1] Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung

Mit dem vorliegenden Konzernnachhaltigkeitsbericht des kalenderjahrgleichen Geschäftsjahres 2025 (Nachhaltigkeitsbericht) des Fresenius-Konzerns (Fresenius oder das Unternehmen) möchte das Unternehmen seine Stakeholder transparent über Nachhaltigkeitsaktivitäten informieren. Die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt zur Erfüllung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unter vollständiger Beachtung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Zudem erfüllt der Nachhaltigkeitsbericht die gesetzlichen Anforderungen an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b bis 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB.

Mit den im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Angaben zur EU-Taxonomie-Verordnung kommt Fresenius den Anforderungen der Verordnung (EU) 2020 / 852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019 / 2088 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) nach.

Der Nachhaltigkeitsbericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt und bezieht sich auf den gleichen Konsolidierungskreis wie die Finanzberichterstattung. Der Bericht umfasst damit den Konzern einschließlich seiner Unternehmensbereiche, d. h. alle vollkonsolidierten Unternehmen, die der rechtlichen oder tatsächlichen Kontrolle der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg, Deutschland, unterstehen. Die operativ tätigen Unternehmensbereiche Fresenius Kabi und Fresenius Helios werden auch als Operating Companies bezeichnet. Innerhalb der Themenstandards werden auch weitergehende Geschäftsbereiche, bzw. Markt- oder Produktsegmente der Operating Companies erläutert, z. B. Ausführungen zu Fresenius Helios in Deutschland oder in Spanien.

Der Nachhaltigkeitsbericht deckt sowohl den eigenen Geschäftsbetrieb als auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ab, sofern die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen die Wertschöpfungskette betreffen. Solche, die sich ausschließlich auf die Wertschöpfungskette beziehen, sind entsprechend erläutert. Angaben dazu, inwieweit Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen die Wertschöpfungskette abdecken, sind unter den entsprechenden Abschnitten in den jeweiligen Themenstandards dargestellt.

Erläuterungen zu Konzepten, Richtlinien und Kontrollen im Unternehmen beziehen sich auf die geografischen Gebiete, in denen Produktionsstandorte, Gesundheitseinrichtungen oder andere operative Einheiten betrieben werden. Sofern Fresenius wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen in der Wertschöpfungskette identifiziert hat, wird dies in den jeweiligen Themenstandards ausgeführt. Dies gilt ebenfalls, wenn das Unternehmen vertraglich oder gesetzlich dazu verpflichtet ist. Die wichtigsten Stakeholder-Gruppen werden in diesem Standard im Abschnitt SBM-2 Stakeholder und Partnerschaften erläutert.

Die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht sind aus Sicht von Fresenius umfassend. Auslassungen von Informationen aufgrund von geistigem Eigentum, Know-how oder den Ergebnissen von Innovationen wurden in wenigen Fällen vorgenommen. Ein Ausschluss wird getroffen unter der Annahme, dass solche Daten oder Informationen, einzeln oder in aggregierter Form einen potenziellen Wettbewerbsvorteil zugunsten eines oder mehrerer im Gesundheitsmarkt aktiven Stakeholder darstellen können oder einer Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen. Deshalb werden sie als sensible Informationen eingestuft. Dazu gehören Maßnahmen zu Innovationsprojekten im Stadium der Frühförderung.

Fresenius erläutert deshalb auch beispielhafte Aktivitäten, die auf die ermittelten Auswirkungen, Risiken oder Chancen einzahlen und einen Managementansatz unterstützen.

Der Vamed-Geschäftsbereich VAMED High End Technical Services GmbH wurde auf Fresenius übertragen und wird unter dem Namen Fresenius Health Services (FHS) ab 2025 geführt. Die veräußerten Geschäftsteile von Fresenius Vamed sind bis zum Vollzug des Verkaufs des jeweiligen Geschäftsbereichs in den Angaben berücksichtigt. Gleiches gilt für solche Geschäftsteile, die im Konzern verbleiben und im Segment Corporate / Sonstige konsolidiert werden:

  • In Stichtagsangaben sind nur solche Einheiten berücksichtigt, deren Verkauf noch nicht vollzogen wurde.

  • Bei Flussgrößen werden unterjährig veräußerte Einheiten anteilig berücksichtigt.

  • Sofern für eine Erhebung Schätzungen herangezogen wurden, wird dies in den jeweiligen Themenstandards erläutert.

Aufgrund der Abwicklung des verbleibenden Vamed-Projektgeschäfts ist davon auszugehen, dass Auswirkungen, Risiken und Chancen aus diesem Geschäftsbereich künftig weiter abnehmen werden und damit nicht mehr wesentlich sind. Fresenius hat von der Ausnahmeregelung (gemäß Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013 / 34 / EU), Angaben zu bevorstehenden Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindenden Angelegenheiten zu machen, keinen Gebrauch gemacht. Weiterführende Informationen zum Konsolidierungskreis und zu Transaktionen sind im Konzern-Anhang sowie im zusammengefassten Lagebericht dargelegt. Ausführungen zu Definitionen sowie Abdeckung in den Kennzahlen werden in den jeweiligen Themenstandards dieses Nachhaltigkeitsberichts erläutert. Seit dem Berichtsjahr 2025 wird die FHS in die bestehenden Kontroll- und Berichtsprozesse des Segments Corporate / Sonstige integriert und Schätzungen herangezogen.

Verweise in diesem Bericht auf Angaben außerhalb des zusammengefassten Lageberichts inklusive des Nachhaltigkeitsberichts sind weiterführende Informationen und nicht Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts sowie dessen Prüfung durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC). Es wurden keine ergänzenden Informationen mittels Verweis zu Quellen außerhalb des zusammengefassten Lageberichts inklusive dieses Nachhaltigkeitsberichts aufgenommen, die verpflichtende Inhalte der ESRS abdecken. Hinweise zu weiterführenden Informationen außerhalb des Nachhaltigkeitsberichts sind bei den entsprechenden Themen vermerkt.

PwC hat die Angaben des Nachhaltigkeitsberichts einer betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) zur Erlangung begrenzter Sicherheit gegen die relevanten gesetzlichen Anforderungen unterzogen sowie einen Prüfungsvermerk erstellt. Einzelne ausgewählte Indikatoren des Nachhaltigkeitsberichts wurden mit einer hinreichenden Prüfungssicherheit (reasonable assurance) geprüft.

Dies wird bei der Darstellung der ausgewählten Indikatoren mittels Fußnote kenntlich gemacht und betrifft:

Den Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers finden Sie im Geschäftsbericht. Der Nachhaltigkeitsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Er ist auf Deutsch und Englisch verfügbar. Im Fall von Abweichungen zwischen den Versionen ist das deutsche Dokument maßgebend.

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen [BP-2] Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Für mittel- (>1 bis 5 Jahre) und langfristige (>5 Jahre) Zeithorizonte wurden in der Berichterstattung die im European Sustainability Reporting Standard (ESRS) 1 Abschnitt 6.4 festgelegten Definitionen genutzt, wenn nicht anders themenspezifisch beschrieben.

Schätzungen zur Wertschöpfungskette erfolgen z. B. im Themenstandard E1 Klimawandel. So wurde für die Erhebung der Scope-3-Emissionen auf etablierte Berechnungsmethoden, z. B. statistische Verteilung von Abfallentsorgungsmethoden, zurückgegriffen. Sofern Schätzungen zur eigenen operativen Geschäftstätigkeit angewendet werden, wird dies jeweils im Abschnitt Kennzahlen erläutert.

Zu allen quantitativen Angaben sowie Geldbeträgen wird jeweils in der Erläuterung der Definitionen und Berechnungen aufgeführt, auf Basis welcher Quellen Schätzungen durchgeführt wurden sowie die Grundlage für die Erstellung der Kennzahlen. Diese Angaben sind in den einzelnen Themenstandards spezifisch für die betroffenen Kennzahlen erläutert. Wenn Schätzungen durchgeführt werden, prüft die verantwortliche Zentralfunktion jährlich, ob diese Herangehensweise dem Anspruch von Fresenius an Richtigkeit und Vollständigkeit entspricht. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die im Berichtsjahr 2024 getroffenen Schätzungen oder Annahmen zutreffend waren. Sofern Anpassungen im Berichtsjahr 2025 vorgenommen werden, oder Kennzahlen auf einem Schätzanteil beruhen, wird dies in den Themenstandards erläutert.

Sofern Fresenius keinen Gebrauch von phase-in Optionen bestimmter Kennzahlen macht, werden die Angaben im Abschnitt Kennzahlen der Themenstandards erläutert. Dies bezieht sich auch auf die teilweise Nutzung von phase-in Optionen, welche im Themenstandard S1 angewendet werden. Konkret bezieht sich dies auf die Angaben zu S1-7, S1-13 und S1-14, für die teilweise phase-in Optionen genutzt werden:

  • S1-7 Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens: Abweichender Konsolidierungskreis; Verzicht auf Darstellung weiterer Unterkategorien

  • S1-13 Weiterbildung und Kompetenzentwicklung: S1-13.83a

  • S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit: S1-14.88d,e

Für 2025 wird z. B. der Aspekt der arbeitsbedingten Erkrankungen im S1-14 aufgrund der teilweise angewendeten phase-in Option nicht berichtet. Im S1-7 sind, wie auch in 2024, die Einheiten des Geschäftssegments Quirónsalud noch nicht berücksichtigt. In den E-Themenstandards werden phase-in Optionen vollständig genutzt.

Soweit nicht anders angegeben, stammen die in diesem Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Informationen über Marktumfeld, Marktentwicklungen, Wachstumsraten, Markttrends und Wettbewerb in den Märkten, in denen der Konzern tätig ist, aus öffentlich zugänglichen Quellen. Diese umfassen – sind aber nicht beschränkt auf – Studien Dritter oder eigene Schätzungen des Unternehmens; diese basieren ebenfalls hauptsächlich auf Daten öffentlich zugänglicher Quellen. Hier zitierte Informationen aus Drittquellen wurden korrekt wiedergegeben. Soweit Fresenius bekannt und aus den von diesen Dritten veröffentlichten Informationen ableitbar, wurden keine Fakten weggelassen, die die wiedergegebenen Informationen unrichtig oder irreführend machen würden.

Wenn die Vergleichbarkeit von Angaben zu früheren Berichtsperioden nicht gegeben ist, werden die Änderungen sowie die Gründe dafür in den jeweiligen Themenstandards gemäß ESRS 1 Abschnitt 7.4 erläutert. Diese Änderungen können sich auf Anpassungen in der Berechnungsmethodik beziehen oder auf Änderungen der Grundgesamtheit durch Transaktionen oder strukturelle Änderungen. In solchen Fällen ist die Vergleichbarkeit von Angaben zu früheren Berichtsperioden oft nicht gegeben. Wenn eine rückwirkende Anpassung der Vorjahresangabe nicht durchgeführt werden kann, werden gemäß ESRS 1 Abschnitt 7.4 Vorjahreswerte (Vergleichswerte) nicht berichtet. Dies wird in den jeweiligen Themenstandards erläutert. Wenn eine Anpassung vorgenommen werden kann, wird diese erläutert und die angepassten Vergleichswerte werden gezeigt. Im Berichtsjahr 2025 betraf dies z. B. im Themenstandard E1 die Scope-2-Treibhausgasemissionen. Auch im Themenstandard S1 ist dies der Fall und wird entsprechend aufgezeigt.

Fresenius berichtet sogenannte Additional Performance Measures (APMs), d. h. Leistungskennzahlen, die im Einklang mit den Vorgaben der ESRS als unternehmensspezifische Kennzahlen dargestellt werden, z. B. die Qualität der Behandlungen. Diese Kennzahlen sind eine hilfreiche Größe für die Bewertung der operativen Leistung von Fresenius. Die jeweils als unternehmensspezifisch ausgewiesene Kennzahl ist nicht notwendigerweise mit ähnlichen, von anderen Unternehmen veröffentlichten Leistungskennzahlen vergleichbar. Solche APMs werden nicht als Ersatz für Nachhaltigkeitsinformationen genutzt, die gemäß den ESRS erstellt wurden; APMs werden ebenfalls nicht als höherwertig gegenüber den von den ESRS geforderten Angaben betrachtet. Gleiches gilt für Finanzinformationen, die gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wurden und an anderer Stelle im Geschäftsbericht enthalten sind.

Kosten für die Durchführung von Aktionsplänen (wesentliche Maßnahmen) sind als OpEx (Operating Expenses – Aufwendungen des laufenden Geschäftsbetriebs) in der Gewinn- und Verlustrechnung, siehe Konzern-Anhang, Abschnitt Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, und als CapEx (Capital Expenses – Investitionsausgaben) in der Bilanz, siehe Konzern-Anhang, Abschnitt Erläuterungen zur Konzern-Bilanz, enthalten. Informationen zur EU-Taxonomie finden sich im Abschnitt Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852 (EU-Taxonomie-Verordnung).

Grundsätzlich werden die dargestellten Kennzahlen von keiner weiteren externen Stelle außer dem Wirtschaftsprüfer validiert. Wenn dies doch der Fall ist, wird es in den Themenstandards erläutert.

Governance

Nachhaltigkeitsorganisation [GOV-1] Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Im Konzern sind die Kompetenzen Geschäftsführung und Überwachung der Geschäftsführung wie folgt verteilt: Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin Fresenius Management SE, vertreten durch deren Vorstand, der aus fünf Personen besteht. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA überwacht die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Er besteht aus zwölf Personen: sechs Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseigner, die durch die Hauptversammlung gewählt werden, sowie sechs Vertreterinnen und Vertreter der eigenen Arbeitskräfte. Die Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin werden namentlich im Geschäftsbericht im Kapitel Corporate Governance, Abschnitt Gremien, aufgeführt. Gleiches gilt für die Aufsichtsratsmitglieder der Fresenius SE & Co. KGaA.

Die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA wird durch den Europäischen Betriebsrat gewählt. Soweit Ersatzmitglieder benannt werden, rücken diese nach dem Ausscheiden vor dem Ablauf der Amtszeit eines Arbeitnehmervertreters oder einer Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat nach.

Im Vorstand soll jeweils ein Mitglied über langjährige Erfahrungen auf den Arbeitsgebieten verfügen, die für das Unternehmen zentral sind. Für Fresenius zählen dazu: lebensnotwendige Medikamente und Medizinprodukte für kritisch und chronisch Kranke, der Betrieb von Krankenhäusern sowie Gesundheitsdienstleistungen. Außerdem soll jeweils ein Mitglied über langjährige Erfahrung und Sachverstand im Finanzwesen bzw. im Bereich Corporate Governance, Recht und Compliance verfügen. Die Mehrzahl der Mitglieder des Vorstands soll darüber hinaus aufgrund der Herkunft, Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit über internationale Erfahrung in zumindest einem der für Fresenius maßgeblichen Märkte verfügen. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE bewertet die notwendigen Erfahrungen sowie erworbenen Fähigkeiten bei der Auswahl von geeigneten Personen. Die aufgeführten Anforderungen sind mit der bestehenden Vorstandsbesetzung erfüllt.

Die Aufsichtsratsmitglieder müssen sowohl fachlich als auch persönlich qualifiziert sein, um den Vorstand bei der Leitung eines weltweit tätigen Gesundheitskonzerns zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA schlägt der Hauptversammlung für die Wahl neuer Mitglieder geeignete Personen zur Besetzung der Vertretung der Anteilseigner im Aufsichtsrat vor. Im Jahr 2025 wurden turnusgemäß Neuwahlen durchgeführt. Der Präsentation der Wahlvorschläge in der Hauptversammlung liegt ein geordneter Nominierungsprozess zugrunde: Zunächst wird anhand der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, des Kompetenzprofils und des Konzepts gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB (Diversitätskonzept) ein Kandidatenprofil erstellt. Hierbei werden die Anforderungen an Fähigkeiten und Kenntnisse, fachliche Erfahrungen, eine adäquate Besetzung und persönliche Eignung im Einzelnen definiert. Im Folgenden werden potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten anhand des festgelegten Profils bewertet und ausgewählt. Generell soll jedes Aufsichtsratsmitglied über die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben gebotene Kenntnis guter Unternehmensführung eines kapitalmarktorientierten Unternehmens verfügen. Dazu zählen die Kenntnis der Grundzüge der Bilanzierung, des Risikomanagements, interner Kontrollmechanismen sowie Kenntnisse im Bereich Compliance.

Außerdem soll jedes Aufsichtsratsmitglied allgemeine Kenntnisse in der Gesundheitsbranche mitbringen. Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium muss mit dem Gesundheitssektor vertraut sein.

Eine angemessene Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern soll über vertiefte Kenntnisse und / oder Erfahrungen in den für das Unternehmen wichtigen Arbeitsgebieten verfügen: lebensnotwendige Medikamente und Medizinprodukte für kritisch und chronisch Kranke, der Betrieb von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistungen. Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern mit Leitungserfahrung in der Gesundheitsbranche angehören.

Da Fresenius international aktiv ist, soll jedes Aufsichtsratsmitglied darüber hinaus ein Grundverständnis für die internationale Tätigkeit von Fresenius mitbringen. Dem Aufsichtsrat als Gremium soll außerdem eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die aufgrund ihrer Herkunft oder Geschäftserfahrung einen besonderen Bezug zu den für Fresenius maßgeblichen internationalen Märkten aufweisen. Der Aufsichtsrat erfüllt diese Anforderungen vollumfänglich.

Fresenius strebt eine adäquate Besetzung im Vorstand sowie im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA in Hinblick auf Alter, Geschlecht, Ausbildung, beruflichen Hintergrund und internationale Erfahrung an. Dafür definiert das Konzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB für Vorstand und Aufsichtsrat Kriterien, die bei der Benennung von Kandidatinnen und Kandidaten umgesetzt werden sollen.

Im Berichtsjahr 2025 betrug der Anteil weiblicher Mitglieder im Vorstand unverändert zum Vorjahr 20 % (Verhältnis weiblich zu männlich: 1:4) und im Aufsichtsrat 33 % (Verhältnis weiblich zu männlich: 4:8; 2024: 33 %, 4:8).

Diversität im Aufsichtsrat

 

 

2025

 

2024

Staatsangehörigkeiten

 

3

 

3

Anzahl Frauen

 

4

 

4

Anzahl Männer

 

8

 

8

Durchschnittsalter

 

59,8

 

61,5

Durchschnittliche Amtszeit (Jahre)

 

4,3

 

5,3

Diversität im Vorstand

 

 

2025

 

2024

Staatsangehörigkeiten

 

2

 

2

Anzahl Frauen

 

1

 

1

Anzahl Männer

 

4

 

4

Durchschnittsalter

 

53,6

 

52,6

Durchschnittliche Amtszeit (Jahre)

 

2,6

 

1,6

Mindestens die Hälfte der Anteilseignervertreterinnen und ‑vertreter im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA soll unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Unabhängig in diesem Sinne ist, wer nicht in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die Eigentümerstruktur kann angemessene Berücksichtigung finden. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA sind alle seine Mitglieder der Anteilseignervertretung unabhängig. Die Arbeitnehmervertreterinnen und ‑vertreter im Aufsichtsrat werden von einigen externen Stakeholdern nicht als unabhängig angesehen. Auf Basis dieser Herangehensweise sind 50 % des Aufsichtsrats als unabhängig anzusehen.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gesamthaft die Verantwortung für die Geschäftsführung der Fresenius SE & Co. KGaA. Die Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen trägt aufgrund des Geschäftsverteilungsplans innerhalb des Vorstands der Fresenius Management SE insbesondere das Vorstandsmitglied, das für die Ressorts Recht, Compliance, Risikomanagement, Sustainability, Personal (Arbeitsdirektor), Corporate Audit und Vamed (nachfolgend Vorstand Sustainability) zuständig ist. Im Berichtsjahr 2025 war Herr Dr. Michael Moser in dieser Funktion tätig.

Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA überwacht die Geschäftsführung auch in Hinblick auf die mit dem Thema Nachhaltigkeit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen als Gremium. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, dem im Berichtsjahr die Mitglieder Frau Susanne Zeidler (Vorsitzende), Herr Bernd Behlert, Frau Grit Genster, Herr Wolfgang Kirsch und Herr Dr. Christoph Zindel angehörten, befasst sich im Speziellen mit der Vorprüfung des zusammengefassten Lageberichts und mithin auch mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Herr Dr. Christoph Zindel wurde vom Prüfungsausschuss der Fresenius SE & Co. KGaA als ESG-Experte (Environment, Social, Governance – ESG) benannt.

Die Verantwortung für Compliance, Unternehmenspolitik (Business Conduct) und Corporate Governance liegt im Konzern beim Vorstand und ist dem Vorstand Sustainability zugeordnet. In seiner Verantwortung liegen auch das interne Kontroll- sowie das Risikomanagementsystem.

Die Verantwortung des Vorstands der Fresenius Management SE und des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA sowie der einzelnen Organmitglieder ist in den Satzungen der Fresenius Management SE und der Fresenius SE & Co. KGaA sowie in den Geschäftsordnungen für den Vorstand der Fresenius Management SE und für den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA geregelt. Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sind in der Governance-Struktur des Unternehmens verankert.

Die vom Aufsichtsrat der Fresenius Management SE erlassene Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt die nähere Ausgestaltung der Arbeit in diesem Gremium. Sie regelt insbesondere, für welche Ressorts die Vorstandsmitglieder jeweils zuständig, welche Angelegenheiten dem Vorstand vorbehalten und welche Beschlüsse von diesem zu fassen sind.

Interne Berichts- und Kontrollprozesse sind so ausgestaltet, dass sie die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Unternehmen abdecken. Ausführungen zur Zuständigkeit im Vorstand sowie im Aufsichtsrat sind jeweils in den Themenstandards erläutert. Weiterhin werden dort weitere interne Gremien beschrieben, die den Vorstand sowie den Aufsichtsrat informieren oder bei Entscheidungen unterstützen bzw. beraten.

Die Fachkompetenz der involvierten Personen wird durch definierte Einstellungskriterien, ein Tätigkeitsprofil sowie die nachfolgende Förderung und Weiterentwicklung im Rahmen dieser Tätigkeit sichergestellt.

Die Konzernfunktion Group Sustainability fungiert als Kompetenzcenter für alle Aspekte der Nachhaltigkeit innerhalb des Konzerns. Die Funktion überwacht die regulatorischen Entwicklungen, identifiziert wesentliche Themen und erarbeitet Schwerpunkte und Potenziale für die Umsetzung des im Jahr 2025 verabschiedeten Nachhaltigkeitskonzepts (Sustainability Framework). Diese werden gemeinsam mit der verantwortlichen Konzern- oder Segmentfunktion in strategische Managementansätze überführt. Die Konzernfunktion unterstützt deren gruppenweite Implementierung und überprüft Fortschritte im Rahmen der jährlichen Berichterstattung. Weiter erfolgt im Jahresverlauf wiederholt ein Austausch mit allen Konzernfunktionen sowie den Nachhhaltigkeitsverantwortlichen der Operating Companies, um die jeweiligen Geschäftsmodelle zu berücksichtigen und die Umsetzbarkeit von Maßnahmen zu erörtern. Zudem ist die Konzernfunktion Group Sustainability für die interne und externe Stakeholder-Kommunikation mit Nachhaltigkeitsbezug und gemeinsam mit der Konzernfunktion Group Accounting, Abteilung Sustainability Accounting, für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich.

Nach Ende des Berichtszeitraums wurde eine Reorganisation angekündigt, mit Wirkung zum 1. Februar 2026. Diese Reorganisation sieht u. a. vor, dass die Human Rights Funktion sowie die Funktion Environmental Compliance aus der Konzernfunktion Risk & Integrity gelöst und in die Konzernfunktion Group Sustainability integriert werden. Dies soll die ohnehin enge Zusammenarbeit, auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie, stärken. Die Konzernfunktion Risk & Integrity wird gleichfalls umstrukturiert.

Die Identifikation und Bewertung sowie Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken findet sowohl auf Konzernebene als auch in den Operating Companies im Rahmen des Risikomanagementsystems statt. Nachhaltigkeitsrisiken sind durch die Risikokataloge und die Risikoberichterstattung des Konzerns abgedeckt. In einem konzernweiten Projekt zur Umsetzung der Vorgaben der ESRS, basierend auf der CSRD, wurde im Jahr 2023 untersucht, ob mögliche weitere Nachhaltigkeitsrisiken für wesentliche Themen bestehen. Diese Untersuchung wurde im Berichtjahr hinsichtlich Aktualität und Gültigkeit validiert. Sich daraus ergebende Änderungen in den wesentlichen Themen werden im Nachhaltigkeitsbericht 2025 berücksichtigt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt IRO-1 Wesentlichkeitsanalyse.

Fresenius-Konzern Nachhaltigkeitsorganisation

Fresenius-Konzern Nachhaltigkeitsorganisation (Grafik)

Im Rahmen des Risikomanagements und des internen Kontrollzyklus sind wesentliche Nachhaltigkeitsthemen Gegenstand regelmäßiger Prüfungen, wie in den entsprechenden Abschnitten des Nachhaltigkeitsberichts beschrieben. Als Teil der Risikoberichterstattung wird der Vorstand quartalsweise über die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte unterrichtet, sofern Risiken bestehen, sich ergeben oder Vorfälle ereignet haben, die das operative Geschäft, die Reputation oder die Wertschöpfungskette des Konzerns und seiner Operating Companies wesentlich beeinträchtigen könnten. Im Jahr 2025 betraf dies z. B. den Personalmangel im Gesundheitsbereich. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird halbjährlich über Entwicklungen informiert, der Aufsichtsrat als Gremium wird zweimal jährlich informiert.

Externe Partner, Aufsichtsbehörden sowie interne Revisionsexpertinnen und ‑experten der Konzernfunktion Corporate Audit oder anderer zuständiger Fachbereiche führen Audits – mindestens alle zwei Jahre oder häufiger – durch, z. B. Zertifizierungsaudits. Wie im Chancen- und Risikobericht dargelegt, gab es im Jahr 2025 keine signifikanten Abweichungen von den ethischen Standards des Konzerns. Ausführungen zu Audits finden sich auch in den jeweiligen Themenstandards des vorliegenden Berichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält weiterführende Informationen zu Chancen und Risiken sowie eine detaillierte Darstellung des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems.

Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein wichtiger Bestandteil des Fresenius-Risikomanagements. Es umfasst alle kritischen Prozesse, wie z. B. Finanzberichterstattung, Qualitäts- und Patientensicherheitsmanagement, Cybersecurity, Vorratsvermögen, Lieferkettenmanagement, Datenschutz und Nachhaltigkeitsmanagement. Fresenius hat entsprechende wesentliche Kontrollziele in einem konzernübergreifenden Rahmenwerk dokumentiert und führt so die unterschiedlichen Managementsysteme im IKS ganzheitlich zusammen. Mit internen Maßnahmen und deren strukturierter Überwachung strebt Fresenius an, die Sicherheit und Verlässlichkeit der Geschäftsprozesse sicherzustellen. Die Überwachung und Bewertung durch das Management trägt zusätzlich dazu bei, dass prozessinhärente Risiken identifiziert werden und Kontrollen zur Risikominimierung eingerichtet sind.

Die Operating Companies führen regelmäßige interne und externe Kontrollen, Analysen und Qualitätsprüfungen durch die zuständigen Fachfunktionen, themenspezifische Managementsysteme oder externe Prüfungsinstanzen durch. Solche sogenannten Reviews wesentlicher Themen betreffen z. B. eine Überprüfung der Anwendung von Qualitätsmanagementvorgaben in einem Produktionsbereich. Diese Reviews werden durch die Prüfungsaktivitäten der Konzernfunktion Corporate Audit ergänzt. Ihre Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, durch verbesserte interne Kontrollen, optimierte Geschäftsprozesse und Effizienzsteigerungen, Mehrwert für Fresenius zu schaffen und dadurch Organisationsziele zu erreichen. So unterstützt sie die Geschäftstätigkeit und trägt dazu bei, den Unternehmenswert des Konzerns zu schützen sowie die Geschäftstätigkeit von Fresenius zu verbessern. Hierzu führt die Konzernfunktion Corporate Audit unabhängige, Revisionsaufträge zur Verbesserung der Angemessenheit und Wirksamkeit von Risikomanagement-, Kontroll- und Governance-Prozessen auf allen Ebenen des Konzerns durch. Risikoorientiert werden auch Aspekte wie Sustainability, Cybersecurity oder Compliance berücksichtigt.

Die im Konzern definierten Kontroll- und Berichtsstrukturen bilden die Grundlage dafür, Ziele festzulegen. Ziele für den Gesamtkonzern werden von den zuständigen Zentralfunktionen definiert und danach dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat vorgelegt. Für die Vergütung des Vorstands wurden wesentliche Nachhaltigkeitsziele als vergütungsrelevante Ziele festgelegt, wie im Abschnitt GOV-3 ESG-Ziele in der Vorstandsvergütung ausgeführt. Weiterführende Erläuterungen finden Sie in den jeweiligen Themenstandards. Ziele der Operating Companies werden von der jeweiligen Geschäftsleitung festgelegt und, sofern für den Gesamtkonzern relevant, an den Vorstand kommuniziert.

Organisation und Management des Konzerns mit seinen Operating Companies sind so strukturiert, dass Fresenius Auswirkungen, Risiken und Chancen in den oftmals fragmentierten Märkten erkennen und analysieren sowie das Handeln danach ausrichten kann. Um neue Potenziale zu erschließen, tauscht der Konzern sich z. B. mit Forschungsgruppen und wissenschaftlichen Institutionen aus. Zudem beobachtet Fresenius intensiv Märkte und den Wettbewerb. Die Operating Companies kommunizieren intern Erfahrungen, um so zusätzliche Chancen und Synergien zu identifizieren und zu nutzen. Im Rahmen strategischer und operativer Planungsprozesse ermittelt und analysiert Fresenius kurz-, mittel- und langfristige Chancen und Risiken und leitet daraus Ziele ab. Wie vorstehend ausgeführt, ist dabei in der Geschäftsordnung vom Vorstand festgelegt, ob ein wesentliches Thema einem einzelnen Vorstand oder dem Gesamtgremium zugeordnet ist.

Der Aufsichtsrat berät jährlich über die Planung sowie die Ziele des Unternehmens. Der Prüfungsausschuss als beauftragtes Gremium beschäftigt sich darüber hinaus mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bereits in den Sitzungen am 15. Oktober 2025 und am 3. Dezember 2025 ließ sich der Prüfungsausschuss über die vorbereitenden Arbeiten zur Berichterstattung nach den Vorgaben der EU-CSRD-Richtlinie berichten. Dabei ging es erneut um den Rechtsrahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 sowie die Erfassung von KPIs und qualitativer Datenpunkte auf Basis der anzuwendenden Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS). In der Sitzung im Dezember wurde insbesondere die Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse, deren Auswirkungen sowie die damit verbundene Aktualisierung der IROs (Impacts, Risk and Opportunities – IROs) besprochen.

Die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte (siehe Abschnitt Wesentlichkeitsanalyse in diesem Themenstandard) werden jeweils durch Konzernfunktionen abgedeckt, wie in den Themenstandards erläutert. In den Operating Companies übernehmen die jeweiligen Geschäftsführungen und Zentralbereiche diese Aufgaben. Klar definierte Zuständigkeiten im Vorstand, die interne Governance-Struktur sowie Prozesse zur Überwachung von Auswirkungen, Risiken und Chancen sollen gewährleisten, dass er stets über wichtige Geschäftsvorgänge, Planungen, Entwicklungen und Maßnahmen innerhalb der Operating Companies sowie über wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte informiert ist. Diese Strukturen und Prozesse werden in den jeweiligen Themenstandards detaillierter erläutert.

Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen neue Kompetenzen aufgebaut (Ausbildung) sowie vorhandene Kompetenzen aktualisiert und gestärkt werden (Fortbildung). Die Aufsichtsratsmitglieder informieren sich regelmäßig durch unternehmensinterne und externe Quellen über den aktuellen Stand der Anforderungen an ihre Überwachungstätigkeit. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass seine Mitglieder fortlaufend qualifiziert, ihre Fachkenntnisse aktualisiert sowie ihre Urteilsfähigkeit und Erfahrung weiterentwickelt werden. Dabei werden sie von Fresenius angemessen unterstützt. So informieren Expertinnen und Experten aus den Fresenius-Fachbereichen und unternehmensexterne Sachkundige laufend über maßgebliche Entwicklungen. Im Berichtsjahr 2025 fand erneut eine interne Schulung zum Thema ESG u. a. zur Nachhaltigkeitsstrategie unter Beteiligung von Referentinnen und Referenten aus dem Unternehmen statt.

Mit einem unabhängigen Nachhaltigkeitsbeirat (External Sustainability Advisory Board) hat Fresenius ein unabhängiges Expertengremium für Nachhaltigkeitsthemen eingerichtet. Vier Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Beratung unterstützen Fresenius dabei, die Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln, und beraten den Vorstand Sustainability. Das External Sustainability Advisory Board soll dazu beitragen, die entsprechenden Themen im Konzern programmatisch voranzubringen. Die Expertise des Beratungsgremiums umfasst die wesentlichen Handlungsfelder von Fresenius im Bereich Nachhaltigkeit: von der Gestaltung und Umsetzung von Gesundheitskonzepten sowie Klimaschutz über unternehmerische Nachhaltigkeitsprinzipien bis zu zukunftsorientiertem Wirtschaften, nachhaltiger Führung und der Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit. Weitere Teilnehmende an den Sitzungen sind die Aufsichtsratsmitglieder Grit Genster sowie Dr. Christoph Zindel.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Geschäftsführung [GOV-2] Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Im Berichtsjahr 2025 wurde das Group Sustainability Committee geschaffen. Ziel des Gremiums ist es, unter dem Vorsitz des Vorstands Sustainability über die strategische und inhaltliche Ausgestaltung des Sustainability Frameworks zu entscheiden. Im November 2025 fand die erste Sitzung statt. Zuvor war in der Nachhaltigkeitsorganisation von Fresenius das ESG Steering Committee dafür verantwortlich, die Nachhaltigkeitsthemen und ‑aspekte festzulegen, mit denen sich Geschäftsführung und Aufsichtsgremien prioritär beschäftigen. Eine Fortsetzung des ESG Steering Committees mit regelmäßigen Sitzungen ist derzeit nicht geplant. Für notwendige Entscheidungen zur Umsetzung und Anwendung der ESRS werden die Führungskräfte bedarfsbezogen konsultiert, die vormals Mitglieder des ESG Steering Committee waren.

Neben der Risikoberichterstattung werden Vorstand und Aufsichtsrat, gegebenenfalls auch deren Ausschüsse, über wesentliche Auswirkungen und Chancen, die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit sowie die Ergebnisse und die Wirksamkeit der beschlossenen Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele informiert. Die Leiterin der Konzernfunktion Group Sustainability berichtet zweiwöchentlich an den Vorstand Sustainability. Sofern Informationen relevant für den Gesamtvorstand sind oder Beschlüsse zu treffen sind, werden diese in einer Vorstandssitzung vorgelegt. Die Information an den Aufsichtsrat erfolgt entweder direkt durch die Konzernfunktion Group Sustainability, z. B. mindestens einmal jährlich im Prüfungsausschuss, oder durch eine zuständige Fachfunktion. Die zugrunde liegende Verantwortlichkeit ist in den jeweiligen Themenstandards erläutert.

Vorstand und Aufsichtsrat berücksichtigen Auswirkungen, Risiken und Chancen bei der Überwachung der Strategie, bei Entscheidungen über wichtige Transaktionen und im Risikomanagementverfahren über das konzernweite Risikomanagement. Im Umgang mit Risiken und Chancen handelt Fresenius ausschließlich innerhalb geltender gesetzlicher Rahmenbedingungen und internen Richtlinien.

Schwerpunkte der Aufsichtsratsarbeit im Berichtsjahr 2025 lagen u. a. auf:

  • der strategischen Ausrichtung der Fresenius-Gruppe und ihrer Unternehmensbereiche im Rahmen des Transformationsprozesses #FutureFresenius,

  • der Transformation der Fresenius-Gruppe einschließlich der Restrukturierungen und Desinvestitionen bei Fresenius Vamed,

  • Programme zur IT-Transformation

  • Cybersicherheit und

  • der Weiterentwicklung der Corporate Governance Management Systeme (Compliance-Management-System, Risikomanagementsystem, Internes Revisionssystem und Internes Kontrollsystem).

Zudem erhielt der Aufsichtsrat Informationen zu Projekten zur Erweiterung von Produktionskapazitäten und des Produktportfolios. Der vom Prüfungsausschuss benannte ESG-Experte informierte über die Arbeit des externen Nachhaltigkeitsbeirats. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin informierte den Aufsichtsrat außerdem regelmäßig über Risikolage, Risikomanagement und Compliance im Konzern.

ESG-Ziele in der Vorstandsvergütung [GOV-3] Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie. Deshalb hat Fresenius für den Vorstand ESG-Ziele im Vergütungssystem definiert und möchte so die Interessen der Beschäftigten und unserer Patientinnen und Patienten sowie Klima- und Umweltthemen in den Ambitionen verankern. Bei der Auswahl der Ziele wurden initial alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt und anschließend priorisiert. Nachfolgend wurden die ESG-Ziele in Themengebieten definiert, wie in der untenstehenden Tabelle aufgeführt.

ESG-Zielerreichungsrate

 

 

Ziel

 

Zielerreichung
in %

Medizinische Qualität

 

Audit & Inspection Score (Fresenius Kabi)

 

138,89

 

 

Inpatient Quality Indicators (Fresenius Helios)

 

128,38

 

 

 

 

 

Umwelt

 

Gesamt Scope 1 und Scope 2 CO2-Emissionen (market-based Ansatz) in t CO2-Äquivalenten (Fresenius-Konzern)

 

120,83

 

 

 

 

 

Beschäftigte

 

Employee Engagement Index (EEI) (Fresenius Konzern)

 

85,61

Die Ziele bilden damit identifizierte wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte aus der Wesentlichkeitsanalyse ab. Weiter wurden bei der Auswahl der konkreten ESG-Ziele Anforderungen von Investoren und Gesellschaft sowie die aktuelle Marktpraxis der meisten DAX-Unternehmen berücksichtigt. Die ESG-Ziele sind für Fresenius relevant, ambitioniert und transparent messbar. Sie stimmen mit der Geschäftsstrategie überein und können in die Governance-Struktur integriert verfolgt werden. Das Vergütungssystem des Vorstands sowie seiner Komponenten wird durch den Aufsichtsrat genehmigt. Die Vergütung des Aufsichtsrats enthält keine variablen Bestandteile.

Im Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-Term Incentive – STI) mit einem Bemessungszeitraum von einem Jahr fließen die ESG-Ziele weiterhin mit einer Gewichtung von 15 % ein. Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen medizinische Qualität und Beschäftigte. Medizinische Qualität wird für die zwei Operating Companies auf Grundlage von Kennzahlen erhoben, zu denen weitere Informationen im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer, Abschnitt Gesundheit und Sicherheit zu finden sind.

Im Bereich Beschäftigte wird die Mitarbeiterzufriedenheit auf Basis des Employee Engagement Index (EEI) für den Konzern gemessen. Weitere Informationen zum EEI finden Sie im Themenstandard S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, Abschnitt Kennzahlen, MDR-M S1 Unternehmensspezifisch, Employee Engagement Index.

ESG-Ziele (STI) 2026

 

 

ESG-Ziele

 

20241

 

Ziel 2025

 

Ergebnis 20251

 

Ziel 2026

Medizinische Qualität

 

Audit & Inspection Score (Fresenius Kabi)

 

1,7

 

2,3

 

0,9

 

2,3

 

 

Inpatient Quality Indicators (Fresenius Helios)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutschland

 

90,7 %

 

88,0 %

 

91,9 %

 

88,0 %

 

 

Spanien

 

73,3 %

 

75,0 %

 

77,4 %

 

75,0 %

Beschäftigte

 

Employee Engagement Index (EEI) (Fresenius-Konzern)

 

4,02

 

4,33

 

4,14

 

4,12

1

Die Prüfung der in der Tabelle dargestellten Indikatoren als Teil der kurzfristigen variablen Vorstandsvergütung (STI) erfolgt mit hinreichender Prüfungssicherheit (reasonable assurance), wie im Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers ab Seite 431 ausgeführt.

Im Berichtsjahr 2025 wurden für zwei Ziele Anpassungen an der Berechnungsmethodik vorgenommen, sowie das Ambitionslevel überprüft und angepasst. Im Ergebnis haben sich folgende Veränderungen ergeben: Für das ESG-Ziel Medizinische Qualität wurde die Berechnungsmethode sowie die Definition des Zielerreichungsgrads bezogen auf den Inpatient Quality Indicator von Fresenius Helios in Spanien angepasst. Die entsprechenden Erläuterungen finden sich im Themenstandard S4, Abschnitt Gesundheit und Sicherheit, Kennzahlen in diesem Nachhaltigkeitsbericht. Für Deutschland ergaben sich keine Veränderungen in der Methodik. Weiter wurden Veränderungen in der Erhebung des Employee Engagement Index vorgenommen, die im entsprechenden Themenstandard S1 in diesem Nachhaltigkeitsbericht, erläutert werden. Der neue Zielwert für 2026 berücksichtigt die Veräußerungen von Geschäftsanteilen im Zuge von #FutureFresenius, z. B. die Dekonsolidierung von Fresenius Medical Care.

Bei der langfristigen variablen Vorstandsvergütung (Long-Term Incentive – LTI) mit einem Bemessungszeitraum von vier Jahren fließen ESG-Kriterien zu 25 % in die Zielerreichung ein. Die ESG-Zielerreichung im LTI wird auf Basis der CO2e-Reduktion gemessen. Die Berechnungsmethodik wird vom Aufsichtsrat beschlossen.

Die Zielsetzung umfasst die Operating Companies und das Segment Corporate / Sonstige. Der Zielkorridor ist an den langfristigen Zielen von Fresenius ausgerichtet: Fresenius plant, bis 2030 die eigenen direkten Scope-1- und indirekten Scope-2-Emissionen um absolut 50 % im Vergleich zum Basisjahr 2020 zu reduzieren und bis 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Emissionen werden dabei als CO2-Äquivalente und Scope-2-Emissionen marktbasiert berechnet.

Weitere Informationen zur ESG-Zielsetzung im LTI finden Sie im Vergütungsbericht. Informationen zu den Konzern-Klimazielen sowie den Treibhausgasemissionen können Sie dem Themenstandard E1 Klimawandel entnehmen.

Im Berichtsjahr wurden nicht alle ESG-Ziele für die Mitglieder des Vorstands erreicht, dies hätte einen Zielerreichungsgrad von mindestens 100 % je Ziel bedeutet. Eine detaillierte Darstellung finden Sie jährlich im Vergütungsbericht. Die Zielerreichung für 2025 ist in der Tabelle aufgeführt.

Die für die Ermittlung der jährlichen Zielerreichung in Bezug auf die Vergütungskomponenten für den Vorstand maßgeblichen und per Fußnote gekennzeichneten Indikatoren werden mit hinreichender Prüfungssicherheit (reasonable assurance) geprüft, wie im Prüfvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers im Geschäftsbericht 2025 ausgeführt. Die Indikatoren werden in den jeweiligen Themenstandards ausführlicher erläutert.

Erklärung zur Sorgfaltspflicht [GOV-4] Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Informationen zur Sorgfaltspflicht in diesem Nachhaltigkeitsbericht auf.

Informationen zur Sorgfaltspflicht

Kernelemente der Due Diligence

 

Absätze im Nachhaltigkeitsbericht

Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell

 

ESRS 2 GOV-2
ESRS 2 GOV-3
ESRS 2 SBM-3

Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht

 

ESRS 2 GOV-2
ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 IRO-1
ESRS 2 MDR-P in den jeweiligen Themenstandards

Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen

 

ESRS 2 IRO-1
ESRS 2 SBM-3

Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen

 

ESRS 2 MDR-A und Übergangspläne in den jeweiligen Themenstandards

Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation

 

ESRS 2 MDR-M und MDR-T in den jeweiligen Themenstandards

Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeits­berichterstattung [GOV-5] Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das Risikomanagement und die internen Kontrollen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in GOV-1 beschrieben; Risiken zum Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind hierbei eingeschlossen. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert. Die mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbundenen Prozesse und Kontrollen wurden weiter verbessert.

Strategie und Management

Das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette [SBM-1] Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Fresenius ist ein weltweit tätiger Gesundheitskonzern und eines der führenden Unternehmen in den jeweiligen Märkten. Zum Konzern gehören zwei eigenständig agierende, vollkonsolidierte Operating Companies, die von der Fresenius SE & Co. KGaA als operativ tätiger Konzernholding geführt werden: Fresenius Kabi ist spezialisiert auf Produkte für die Therapie und Versorgung von kritisch und chronisch kranken Patientinnen und Patienten. Fresenius Helios ist Europas führender privater Gesundheitsdienstleister. Zum Unternehmen gehören Fresenius Helios in Deutschland und Fresenius Helios in Spanien, die in ihren jeweiligen Heimatmärkten die größten Krankenhausbetreiber sind.

Das Segment Corporate / Sonstige umfasst die Holdingfunktionen der Fresenius SE & Co. KGaA und die Fresenius Digital Technology GmbH, die Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie anbietet sowie die Fresenius Health Services GmbH (FHS), die 2025 neu gegründet wurde. Der zusammengefasste Lagebericht enthält weiterführende Informationen zum Geschäftsmodell und zu den Eigentumsverhältnissen des Konzerns, insbesondere zu rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren sowie wesentlichen Absatzmärkten und Wettbewerbspositionen.

Auf den Bereich Care Provision, repräsentiert durch die Operating Company Fresenius Helios, entfällt der überwiegende Umsatzanteil von rund 60 %. Dieser wird im Rahmen der Versorgung von Patientinnen und Patienten in Gesundheitseinrichtungen generiert. Gesundheitsprodukte wie innovative Lösungen für kritisch und chronisch kranke Patientinnen und Patienten von Fresenius Kabi machen rund 40 % des Umsatzes aus.

Ergänzende Informationen zu ESRS 2 SBM-1.40a-ii finden Sie im Abschnitt Grundlagen des Konzerns des zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsberichts.

Die Anzahl der Beschäftigten nach geografischen Gebieten wird im Themenstandard S1 Arbeitskräfte des Unternehmens im Abschnitt Kennzahlen berichtet.

Nachhaltigkeitsziele und ‑programme

Committed to Life, d. h. die Versorgung von Patientinnen und Patienten, trägt das tägliche Handeln und Verständnis davon, wie Fresenius Nachhaltigkeit im Rahmen unserer sozialen Verantwortung wahrnimmt. Das Unternehmen will einen Unterschied im Gesundheitswesen bewirken und damit Veränderungen zum Wohl der Menschen, insbesondere der Patientinnen und Patienten, herbeiführen. Dabei spielen auch Beziehungen zu Interessenträgern eine wichtige Rolle, die in diesem Standard im Abschnitt Stakeholder und Partnerschaften erläutert werden.

Fresenius verfolgt spezifische Nachhaltigkeitsziele, definiert weitere Ambitionen und setzt entsprechende Nachhaltigkeitsprojekte um. Die Fortschritte werden regelmäßig überprüft und evaluiert. Daraus wird abgeleitet, inwieweit die Ziele weiterentwickelt und optimiert werden können. Weitere Details zu den bestehenden Zielen werden in den Themenstandards E1 Klimawandel, E3 Wasser- und Meeresressourcen, S1 Arbeitskräfte des Unternehmens sowie S4 Verbraucher und Endnutzer und dem unternehmensspezifischem Standard S-Digitale Transformation erläutert. Soweit nicht anders definiert, umfassen die Nachhaltigkeitsziele den gesamten Konsolidierungskreis sowie die Produkte und Dienstleistungen des Konzerns. In die Zieldefinition soll einfließen, welche Auswirkungen der wichtigsten Produkte und / oder Dienstleistungen sowie bedeutender Märkte und Kundengruppen bestehen, bzw. wie sich die Ziele auf diese auswirken können. So ist das Ziel der Behandlungsqualität klar auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Kliniken ausgerichtet.

Nachhaltigkeitskonzept

Nachhaltigkeitskonzept (Grafik)

Das im Berichtsjahr 2025 vorgestellte Sustainability Framework konkretisiert den bisherigen Ansatz und schafft einen verbindlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsleistung. Ziel ist es, die vielfältigen Aktivitäten im gesamten Konzern besser zu verzahnen, Synergien zu nutzen und so mehr messbare Wirkung zu erzielen – für die Patientinnen und Patienten, die Umwelt und das Unternehmen. Im Einklang mit der laufenden #FutureFresenius-Transformation stärkt das neue Konzept die Umsetzung der Unternehmensstrategie. Es zahlt dabei direkt auf Schwerpunkte ein:

  • Stärkung des Kerngeschäfts und

  • auf Skalierung der drei Therapieplattformen – spezialisierte (Bio)Pharma, gezielte Medizintechnik, ganzheitliche Versorgung.

Entlang der Wertschöpfungskette wurden in den drei Dimensionen Menschen, Umwelt sowie ethisches Fundament neun Fokusthemen identifiziert. Dabei wurden die Interessen von relevanten Stakeholdergruppen mittelbar berücksichtigt. Für jedes Thema entwickelt Group Sustainability gemeinsam mit den verantwortlichen Konzernfunktionen sowie den operativen Fachfunktionen strategische Kennzahlen sowie messbare Ziele. Im Group Sustainability Committee werden Vorschläge für weitere Ziele diskutiert und zukünftig beschlossen. Sie werden die bereits bestehenden Nachhaltigkeitsziele – etwa zur Reduktion der Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette – ergänzen. Bis Ende des Jahres 2026 sollen erste Kennzahlen festgelegt werden, aus denen zukünftig weitere Ziele abgeleitet werden.

Das Sustainability Framework zeigt klar auf, dass die Unternehmensstrategie von Fresenius eng mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft ist. Die einzelnen Themenstandards führen die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie weiter aus. Wesentliche Elemente der Strategie einschließlich der wichtigsten Herausforderungen sind durch Nachhaltigkeitsziele klar definiert. Sie werden durch zahlreiche Maßnahmen und Projekte unterstützt, die ebenfalls in den jeweiligen Themenstandards erläutert werden. Ergänzende Informationen zu ESRS 2 SBM-1.40g finden Sie im Abschnitt Wirtschaftsbericht des zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsberichts.

Wertschöpfungskette

Fresenius ist mit Tochtergesellschaften in über 60 Ländern aktiv, unterhält ein internationales Vertriebsnetz und betreibt mehr als 50 Produktionsstätten und mehr als 130 Krankenhäuser. Die untenstehende Grafik zeigt die Wertschöpfungkette entlang der Operating Companies von Fresenius sowie die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risk and Opportunities – IROs) mit Bezug zumGeschäftsmodell und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfung. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt IRO-1 Wesentlichkeitsanalyse.

Fresenius Wertschöpfungskette

Fresenius Wertschöpfungskette (Grafik)

Im Konzern werden Einkaufsprozesse über zentrale Koordinationsstellen in den Operating Companies gesteuert. Kompetenzteams bündeln den Bedarf, schließen Rahmenverträge ab und beobachten fortwährend die aktuelle Markt- und Preisentwicklung. Sie koordinieren die globale Beschaffung für einzelne Produktionsstandorte oder Gesundheitseinrichtungen und veranlassen Qualitäts- und Sicherheitskontrollen der Rohstoffe und Beschaffungsgüter.

In einem Umfeld, das von andauernden Einsparbemühungen der Kostenträger im Gesundheitswesen und von Preisdruck in den Absatzmärkten gekennzeichnet ist, spielen Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität eine wichtige Rolle. Daher optimiert Fresenius fortlaufend seine Einkaufsprozesse, standardisiert Beschaffungsmaterialien, erschließt neue Einkaufsquellen und verhandelt bestmögliche Preisabschlüsse. Dabei gilt es, innerhalb der Lieferkette hohe Flexibilität zu wahren und den strengen Qualitäts- und Sicherheitsstandards gerecht zu werden. Ein breites Lieferantenportfolio reduziert mögliche Beschaffungs- oder Rohstoffengpässe sowohl im Produkt- als auch im Servicegeschäft.

In der nachgelagerten Wertschöpfungskette fokussieren sich die Aktivitäten von Fresenius auf den Vertrieb von pharmazeutischen Produkten sowie die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Während im Produktbereich nachgelagert der Vertrieb von Produkten im Vordergrund steht, werden im Krankenhausbereich Gesundheitsdienstleistungen in den eigenen Einrichtungen erbracht und sind damit Teil der Wertschöpfung. Dies führt zu unterschiedlichen Ansätzen in der Steuerung und Kontrolle der Geschäftsaktivitäten.

Die Produkte von Fresenius Kabi werden von Produktionsstätten zu zentralen Lagerhäusern, zu Großhändlern oder direkt an Krankenhäuser sowie an Patientinnen und Patienten über Pflegeorganisationen geliefert. In Deutschland unterhält Fresenius Kabi z. B. in Friedberg ein internationales Logistikdrehkreuz. Fresenius verfügt über eigene Vertriebsbereiche mit geschulten Arbeitskräften. In Ländern, in denen keine eigenen Außendienstmitarbeitenden beschäftigt sind, setzt die Operating Company auch externe Distributoren ein.

Die Kundenbasis von Fresenius Kabi ist breit gefächert: Krankenhäuser, Großhändler, Einkaufsorganisationen und Gesundheitseinrichtungen sowie Pflegeorganisationen gehören ebenso dazu wie Forschungseinrichtungen. In den USA vertreibt Fresenius Kabi Produkte im Wesentlichen über Einkaufskooperation (Group Purchasing Organizations – GPOs). International beteiligt sich Fresenius Kabi an Ausschreibungen durch staatliche Stellen (Tender), die eine hohe Relevanz für den Vertrieb der Produkte haben.

Fresenius bietet Kundendienste, Schulungen und Ausbildungen sowie technischen Service-Support, Instandhaltung und Garantieregelungen für jedes Land an, in dem Produkte vertrieben werden. Dazu kommen Produktschulungen durch Fresenius Kabi und der Betrieb regionaler Service-Zentren, die für den täglichen internationalen Service-Support zuständig sind.

Die Ausführungen im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer, Abschnitt Gesundheit und Sicherheit fokussieren sich primär auf Patientinnen und Patienten sowie medizinisches Fachpersonal, da diese Personengruppen unmittelbar mit Produkten von Fresenius in Berührung kommen, sie anwenden oder mit ihnen behandelt werden. Diese Gruppen sind nicht immer trennscharf als Verbraucher oder Endnutzer in der Gesundheitsindustrie zu definieren. Fresenius beschreibt aus diesem Grund die operativen Prozesse gemäß den Anforderungen des ESRS S4. In der Beschreibung der Managementansätze wird dabei die Perspektive der wesentlichen Stakeholder- bzw. Personengruppen eingenommen, aber nicht weiter differenziert, ob es innerhalb der Stakeholder- oder Personengruppen eine weitere Abgrenzung zwischen Verbrauchern oder Endnutzern gemäß CSRD-Definition gibt.

Wesentlich für die Abläufe bei Fresenius Helios rund um die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen sind die Beschaffungslogistik und die damit verbundenen internen Prozesse. Diese reichen von der Lagerhaltung bis zur Schrankversorgung und stellen sicher, dass Stationen notwendige Verbrauchsmaterialien zur Verfügung stehen. Dafür verfügt Fresenius über eigene Logistikzentren. Externe und eigene Apotheken liefern verschreibungspflichtige Medikamente in Kliniken. Zu den Kunden gehören Sozialversicherungsträger, Krankenkassen sowie Patientinnen und Patienten.

Im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit entstehen Abfälle, wie z. B. Verpackungsmaterial, elektronische Geräte oder medizinische Versorgungsmittel. Die Entsorgung ebenjener Abfälle erfolgt stets in Übereinstimmung mit der örtlichen Gesetzgebung.

Ergänzende Angaben zur Wertschöpfungskette von Fresenius gem. ESRS 2 SBM-1.42 finden Sie im zusammengefassten Lagebericht, Abschnitt Wirtschaftsbericht.

Stakeholder und Partnerschaften [SBM-2] Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Fresenius ist in ein vielfältiges Netzwerk von Interessengruppen eingebunden. Aus diesem Austausch gewinnt der Konzern wertvolle Erkenntnisse, um die Steuerung wesentlicher Themen sowie die Berichterstattung kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die wichtigsten Stakeholder werden in der untenstehenden Grafik vorgestellt. Der Austausch mit politischen Institutionen und externen Organisationen findet vor allem in den Bereichen Gesundheit und Patientenversorgung statt.

Stakeholder & Partnerschaften

Stakeholder & Partnerschaften (Grafik)

Neben diesen Stakeholder-Gruppen können je nach Sachverhalt auch weitere Dritte, z. B. Angehörige von Patientinnen und Patienten, Berufsgruppen, die eine Verbindung zu den Produkten und Dienstleistungen von Fresenius haben, eine wichtige Zielgruppe darstellen. Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht deshalb auf eine vollumfängliche Aufzählung relevanter Stakeholder-Gruppen für einzelne Themen verzichtet und gegebenenfalls der Begriff Dritte als Sammelbegriff genutzt.

Stakeholder-Dialog in allen Bereichen

Mit den Stakeholdern steht Fresenius über unterschiedliche Kanäle im Austausch: Die Konzernfunktionen von Fresenius konzentrieren sich vor allem auf Stakeholder, die für den Gesamtkonzern relevant sind. Insbesondere die Fresenius SE & Co. KGaA ist aufgrund der Börsennotierung kontinuierlich mit Investoren und Analysten im Dialog. Die Operating Companies sind aktiv im Austausch mit u. a. Patientinnen und Patienten, Beschäftigten, Kunden sowie Aufsichtsbehörden.

Für die Einbindung betroffener Stakeholder in die operative Tätigkeit berücksichtigt Fresenius z. B.:

  • den regelmäßigen Austausch mit Behörden,

  • eine Analyse der Fragen von Aktionärinnen und Aktionären der letzten Hauptversammlung,

  • Erkenntnisse aus bestehenden Due-Diligence-Prozessen sowie Risikoüberprüfungen im Bereich Qualität,

  • Kriterien von ESG-Ratings, die eine hohe Kapitalmarktrelevanz haben,

  • Erkenntnisse aus dem Informationsbedürfnis von Investoren in Zusammenarbeit mit den Kommunikationsfunktionen im Konzern und den Operating Companies,

  • wissenschaftliche Berichte, z. B. für Umweltstandards, bzw. den Austausch in internen Fachgremien,

  • interne Umfragen zur Mitarbeiterzufriedenheit,

  • Dialoge mit Arbeitnehmervertretungen und Betriebsräten sowie

  • Patienten- und Kundenbefragungen.

Im Berichtsjahr 2025 hat die Konzernfunktion Group Sustainability den Austausch im Rahmen des CSRD-Projekts mit internen und externen Stakeholdern fortgesetzt. Durch die Etablierung einer Reporting-Governance wurde das Projekt in einen Regelprozess für die regulatorische Berichterstattung überführt. Dadurch konnten bestehende Erkenntnisse gefestigt und der Wissenstransfer im Unternehmen erneut verbessert werden. Die neue Struktur definiert zentrale Funktionen für die jeweiligen Themenstandards sowie Verantwortlichkeiten.

Ein wichtiges Element sind in Bezug auf Stakeholder-Dialoge auch die aktive Mitarbeit in Industrie- und Interessenverbänden sowie der Austausch mit Geschäftspartnern. Die Beschäftigten von Fresenius bringen ihr Fachwissen in nationalen und internationalen Gremien, Ausschüssen und Verbänden ein. Teilweise gehen damit Branchenvereinbarungen oder ‑verpflichtungen einher. Auch hier wurde im Berichtsjahr das Engagement ausgeweitet. Folgende Initiativen und Mitgliedschaften sind z. B. strategisch bedeutsam:

  • AMR Industry Alliance – Anti-microbial Resistance Industry Alliance – Mitglied: Fresenius Kabi

  • ENHA – The European Nutrition for Health Alliance – Mitglied: Fresenius Kabi

  • IQM – Initiative Qualitätsmedizin – Gründungs- und Vorstandsmitglied: Fresenius Helios in Deutschland; aktive Leitung von Fachausschüssen; freiwillige Verpflichtung zu Qualitätsgrundsätzen

  • Medicines for Europe – Mitglied: Fresenius Kabi; Verpflichtung zum Verhaltenskodex

  • MedTech Europe – Mitglied: Fresenius SE & Co. KGaA; freiwillige Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex

  • PSCI – Pharmaceutical Supply Chain Inititave – Member: Fresenius Kabi

  • UN Global Compact – Mitglied: Fresenius SE & Co. KGaA

  • VCI – Verband der Chemischen Industrie – Mitglied: Fresenius SE & Co. KGaA

Eine erweiterte Darstellung zu diesen Mitgliedschaften finden Sie auf der Website.

Fresenius verpflichtet sich, die mit der Mitgliedschaft in verschiedenen Verbänden einhergehenden Kodizes und Prinzipien zu beachten. Darüber hinaus werden alle Zuwendungen an Heilberufsträgerinnen und ‑träger in den Unternehmen von Fresenius gemäß den geltenden Veröffentlichungspflichten offengelegt.

Die Einbeziehung von Stakeholdern wird themen- und bereichsspezifisch organisiert. Die Verantwortung liegt in den Konzernfunktionen sowie in den Fachfunktionen der Operating Companies. Bei Stakeholdern, deren Einbeziehung wie z. B. im Bereich Zulassung von Arzneimitteln regulatorisch vorgegeben ist, haben die betroffenen Fachfunktionen sicherzustellen, dass geeignete interne Richtlinien und Kontrollen etabliert werden.

Der Austausch in Fachgremien und die direkte Interaktion mit Stakeholdern erfolgt zielgruppenspezifisch und bedarfsgerecht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Erkenntnisse aus Gesprächen oder anderen Kommunikationsformaten der Verbesserung der Berichterstattung sowie der externen und internen Kommunikation dienen. Gleichzeitig möchte Fresenius so die Reputation des Unternehmens und der Operating Companies bewahren. Weitere Informationen finden Sie im Themenstandard G1 Unternehmensführung, Abschnitt G1-5 Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten.

Die Ergebnisse aus dem Austausch mit Stakeholdern können je nach Wesentlichkeit entweder in die bestehenden Kommunikations- und Berichtsformate übernommen oder in die strategische Ausgestaltung von operativen Themen überführt werden. Dies geschieht freiwillig. Verpflichtende Anpassungen ergeben sich z. B. aus externen Inspektionen oder Audits, wie im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer im Abschnitt Gesundheit und Sicherheit erläutert wird.

Die Einbeziehung von Interessen und Standpunkten der wichtigsten Stakeholder erfolgt auf Basis vorhandener Richtlinien und Kontrollen sowie etablierter Informationskanäle, z. B. Patientenbefragungen. Weitere Ausführungen zu Hinweisgebersystemen finden Sie im Themenstandard G1 Unternehmensführung, Abschnitt G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur, siehe Hinweisgebermeldesystem. Erläuterungen zu Patientenbefragungen finden Sie im Themenstandard S4, Unterthema Gesundheit und Sicherheit, zusammengefasste Abschnitte S4-2 und S4-3 unter Einbeziehung von Patientinnen und Patienten.

Sofern Interessen und Standpunkte von betroffenen Stakeholdern wesentliche positive oder negative Auswirkungen, Risiken oder Chancen darstellen, werden diese in der internen Prozess- und Kontrollstruktur dokumentiert und gemäß den vorgegebenen Berichtsprozessen an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat kommuniziert. Beispiele sind regulatorische, gesundheitspolitische Trends oder geopolitische Veränderungen. Fresenius nimmt dazu mindestens jährlich in der externen Berichterstattung Stellung.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Wesentlichkeitsanalyse [IRO-1] Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Seit 2023 ermittelt Fresenius mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse die Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities – IROs) im eigenen Geschäft des Konzerns sowie entlang der Wertschöpfungskette. So werden die für Fresenius und die Stakeholder wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte und entsprechenden Berichtsinhalte identifiziert.

Das Unternehmen hat dafür einen strukturierten Prozess entwickelt und dokumentiert, der einen definierten Kreis interner Expertinnen und Experten aus Konzern- oder Segmentfunktionen, einbezieht. Der Prozess wird üblicherweise im 1. Halbjahr des Berichtsjahres gestartet und zum Ende des Berichtsjahres abgeschlossen. Die jeweiligen Ergebnisse werden dem Vorstand Sustainability und, nach dessen Zustimmung, dem Prüfungsausschuss vorgestellt.

Ergänzend zu einer umfassenden doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die üblicherweise alle drei Jahre durchgeführt wird, überprüft Fresenius jährlich die wesentlichen IROs. Ziel war es, die Aktualität, Vollständigkeit, Bewertung und Berichtsfähigkeit der IROs zu überprüfen und die Beschreibungen zu präzisieren.

Zudem bringt die laufende Transformation des Unternehmens strategische und operative Veränderungen mit sich. Daher war ein weiteres Ziel der vertiefenden Analyse im Jahr 2025, die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse mit der Unternehmensstrategie abzugleichen sowie Veränderungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette abzubilden. Die Überprüfung erfolgte auf Basis der ESRS-konformen Methodik des Vorjahres, einschließlich Stakeholder-Einbindung, Bewertungslogik und Schwellenwertdefinition.

Gemäß dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit betrachtet Fresenius Nachhaltigkeit aus zwei verschiedenen Perspektiven:

  • Wesentlichkeit der Auswirkungen: umfasst alle potenziellen und tatsächlichen positiven und negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Fresenius auf Stakeholder, einschließlich der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

  • Finanzielle Wesentlichkeit: umfasst alle finanziellen Risiken und Chancen, die sich aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten auf die zukünftige Rentabilität von Fresenius auswirken könnten. Dazu gehören die Finanzlage, die Ertragslage, die Zahlungsströme, der Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten von Fresenius.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Grafik)

Ein Nachhaltigkeitsaspekt erfüllt das Kriterium der doppelten Wesentlichkeit, wenn er entweder aus einer oder aus beiden Perspektiven wesentlich ist.

Der Prozess zur Identifizierung der für Fresenius wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte nach dem Verfahren der doppelten Wesentlichkeit wird von der Konzernfunktion Group Sustainability verantwortet. Dabei wurden die Empfehlungen der EFRAG Implementation Guidance genutzt und an die spezifischen Gegebenheiten von Fresenius angepasst, wie nachfolgend beschrieben.

Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD

Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD (Grafik)

Im ersten Schritt wurden potenziell relevante Themen ausgewählt, basierend auf den in ESRS 1 AR 16 definierten Nachhaltigkeitsaspekten. Zusätzlich wurden Fresenius-spezifische und wettbewerbsspezifische Themen berücksichtigt. Einbezogen wurden zudem Rahmenwerke wie z. B. SASB (Sustainability Accounting Standards Board) oder die Vorgaben des Carbon Disclosure Project (CDP).

Darauffolgend definierte Fresenius die relevanten Stakeholder sowie Nutzerinnen und Nutzer von Nachhaltigkeitsinformationen für die identifizierten Themen. Um möglichst alle zu analysierenden Themen abzudecken, wurde geprüft, ob sich interne Vertreterinnen und Vertreter anstelle von externen Stakeholdern (gemäß ESRS 1 AR 8) besser dazu eignen, externe Stakeholder-Erwartungen zu bündeln und für die Analyse zu evaluieren. Deshalb wurden Expertinnen und Experten mit fundierten Fachkenntnissen sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ausgewählt, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten regelmäßig mit Stakeholder-Gruppen im Austausch stehen. Mittels einer Stakeholder-Matrix hat Fresenius die Perspektiven und Interessen der relevanten Stakeholder dokumentiert; externe Stakeholder oder betroffene Gemeinschaften wurden nicht direkt eingebunden. Relevante Stakeholdergruppen sind im Abschnitt Stakeholder und Partnerschaften in diesem Standard aufgeführt. Es wurden Konsultationen dahingehend durchgeführt, wenn es Dialogformate gab, z. B. die Hauptversammlung, den Employee Engagement Index oder den Strukturierten Dialog wie im Themenstandard S1 Arbeitskräfte des Unternehmens ausgeführt. Weiter wurden die Operating Companies über ein Stakeholder-Mapping in die Bewertung involviert. Weitere Konsultationen haben nicht stattgefunden. Die Konzernfunktion Group Sustainability evaluierte die Ergebnisse, um sicherzustellen, dass die Interessen der betroffenen Stakeholder bei der Identifizierung, Einschätzung und Bewertung der IROs ausreichend beachtet wurden.

Fresenius hat die negativen und positiven Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft sowie die finanziellen Risiken und Chancen für die relevanten Nachhaltigkeitsaspekte entlang der Wertschöpfungskette identifiziert und bewertet. Dabei berücksichtigt das Unternehmen sowohl IROs, an denen der Konzern direkt durch die eigene Geschäftstätigkeit beteiligt ist, als auch solche, die sich aus direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in der vor- und / oder nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben und von denen er durch kontinuierliche Dialoge und Austauschformate Kenntnis hat.

Bei der Identifizierung und Bewertung der IROs wurde eine Bruttobetrachtung zugrunde gelegt, d. h. die Bewertung erfolgte unabhängig von bereits bestehenden Minderungsmaßnahmen. Dies verhindert, dass materielle Nachhaltigkeitsaspekte, die bereits erfolgreich abgemildert werden, als nicht wesentlich eingestuft werden.

Bei der Bewertung wesentlicher Auswirkungen hat Fresenius gemäß den regulatorischen Vorgaben zunächst deren Schweregrad ermittelt. Dazu wurden die drei folgenden Dimensionen (gemäß ESRS 1 Abschnitt 45) betrachtet und je nach Ausprägung und Relevanz gewichtet. Abweichend von der EFRAG Implementation Guidance wurde dabei eine vierstufige Skala zur Gewichtung wesentlicher Auswirkungen angelegt:

  • Ausmaß: bemisst, wie schwerwiegend die negative bzw. positive Auswirkung ist (Skala: 1 gering, 2 mittel, 3 erheblich, 4 schwerwiegend / sehr positiv)

  • Umfang: gibt an, wie weitverbreitet die Auswirkungen sind (Skala: 1 konzentriert / begrenzt, 2 mittel, 3 weitgehend, 4 global / gesamt)

  • Unabänderlichkeit: erfasst, in welchem Maß negative Auswirkungen abgemildert werden können und mit welchem Aufwand dies einhergeht (Skala: 1 sehr einfach / kurzfristig, 2 schwierig / mittelfristig, 3 sehr schwerwiegend / langfristig, 4 nicht behebbar / umkehrbar)

Für Auswirkungen wurde aufgrund der zugrunde liegenden Bewertungslogik ein Maximalwert von 12 festgelegt. Für die Chancen und Risiken bezogen auf die finanzielle Wesentlichkeit gilt ein Maximalwert von 4.

Den Schweregrad negativer Auswirkungen bewertet Fresenius auf Grundlage aller drei Dimensionen. Positive Auswirkungen hingegen nur auf Grundlage von Ausmaß und Umfang, da keine Abhilfe erforderlich ist und daher die Unabänderlichkeit nicht bewertungsrelevant ist.

Weiterhin wurde zwischen potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen unterschieden. Tatsächliche Auswirkungen sind bereits eingetretene sowie durch fehlende oder ineffektive Abhilfemaßnahmen nicht behobene Auswirkungen. Potenzielle Auswirkungen können möglicherweise oder vorstellbar kurz-, mittel- oder langfristig in der Zukunft eintreten, wobei zusätzlich die Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren bewertet wird. Eine schwere Auswirkung wie z. B. eine Menschenrechtsverletzung gilt unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit für Fresenius als wesentlich.

Zur Bewertung der Wesentlichkeit einer Auswirkung werden die Faktoren des Schweregrads in Form von Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit summiert und anschließend bei potenziellen Auswirkungen mit einem Faktor für die Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert. Ab der Hälfte des Maximalwerts gilt eine Auswirkung als wesentlich und wird in die Berichterstattung aufgenommen. Dabei wurden die Kriterien gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.4 Wesentlichkeit der Auswirkungen angewendet.

Bei der Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen von Fresenius auf Mensch und Umwelt wurden das eigene Geschäftsmodell wie auch geografische Gegebenheiten berücksichtigt. Diese Annahmen wurden bei folgenden Aspekten getroffen:

  • Die Konzernfunktion Risk & Integrity verantwortet das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem. Sie unterstützt den Vorstand bei der Gestaltung und Aufrechterhaltung angemessener und wirksamer interner Kontroll- und Risikomanagementaktivitäten, indem sie diese Prozesse koordiniert, überwacht und darüber berichtet. Feststellungen aus dieser funktionalen Überwachung des Risikomanagement- und Internen Kontrollsystems werden durch angemessene Maßnahmen adressiert. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden für Fresenius zur Bewertung der Wesentlichkeit relevante Kriterien angewendet, einschließlich Standort, unternehmerischer Tätigkeit sowie Sektorzugehörigkeit. Neben den potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen wurden auch Risiken sowie Chancen betrachtet. Die Ergebnisse werden in den Themenstandards jeweils erläutert. Die Kriterien für die Bewertung von Auswirkungen, Risiken oder Chancen waren jeweils deckungsgleich. In Bezug auf Compliance und Unternehmenspolitik hat Fresenius z. B. ergänzend die Kriterien aus dem Compliance-Management-System genutzt, das im Themenstandard G1 Unternehmensführung, Abschnitt Risikomanagement, beschrieben wird.

  • Der Fokus der Wesentlichkeitsanalyse lag auf den produzierenden Geschäftstätigkeiten, da hier die höchste Wahrscheinlichkeit für Umweltverschmutzungen besteht. Zudem wurden anzuwendende europäische Gesetze betrachtet und zur Einschätzung der Auswirkungen genutzt.

  • Über eine vorherige Wasserstressanalyse wurden Gebiete betrachtet, in denen Wasser für die Geschäftstätigkeiten von Fresenius von essenzieller Bedeutung ist. Zudem haben Prozessexpertinnen und ‑experten die jeweiligen Tätigkeiten und Produkte von Fresenius evaluiert sowie deren potenziellen Einfluss auf Meeresressourcen.

  • Im Berichtsjahr 2025 hat Fresenius zudem systematisch die Abhängigkeiten von natürlichen Ressourcen sowie die potenziellen Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit und der vorgelagerten Wertschöpfungskette auf Ökosysteme analysiert. Die im Rahmen der Biodiverstitätsanalyse identifizierte Abhängigkeit von Wasseraufbereitungssystemen floss in die aktualisierte Bewertung der IROs ein.

  • Mit Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft haben Prozessexpertinnen und ‑experten der jeweiligen Operating Companies die relevanten Ressourcen evaluiert. Neben den eigenen operativen Aktivitäten ist die höchste Ressourcennutzung von Fresenius mit der vorgelagerten Wertschöpfungskette verbunden.

  • Die Betrachtung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette war nur limitiert möglich, da nicht alle Produktionsstätten der Lieferanten und Partner von Fresenius umfänglich bekannt sind. Daher wurden Annahmen über den Schweregrad und sofern erforderlich über die Eintrittswahrscheinlichkeit getroffen. Zudem wurden anzuwendende europäische Gesetze herangezogen, um die Auswirkungen einzuschätzen.

Im Rahmen der Analyse zur finanziellen Wesentlichkeit wurden Nachhaltigkeitsaspekte hinsichtlich ihres Potenzials, den Unternehmenswert und die finanzielle Entwicklung positiv oder negativ zu beeinflussen, analysiert. Diese Risiken und Chancen können sich auf die Finanzlage, die Ertragslage, die Zahlungsströme, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten von Fresenius beziehen.

Um festzulegen, ob Risiken und Chancen in Bezug auf ein Thema für Fresenius wesentlich sind, wird zunächst das Ausmaß der finanziellen Effekte betrachtet. Dabei können sich Chancen und Risiken aus der Abhängigkeit von wirtschaftlichen, natürlichen und sozialen Ressourcen ergeben. Als Unternehmen ist Fresenius darauf angewiesen, dass diese zu angemessenen Preisen und in ausreichender Qualität zur Verfügung stehen. Auslöser für finanzielle Effekte unterteilt Fresenius in zwei Kategorien:

  • Sie können die Fähigkeit von Fresenius beeinflussen, die im Geschäftsprozess notwendigen Ressourcen weiterhin zu nutzen und zu beschaffen, sowie die Qualität und Preisgestaltung dieser Ressourcen.

  • Sie können sich auf die Fähigkeit von Fresenius auswirken, sich weiterhin zu akzeptablen Bedingungen auf die für die Geschäftsprozesse benötigten Beziehungen zu verlassen.

Um das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen der identifizierten Risiken und Chancen zu bewerten, wurden sowohl für den Gesamtkonzern als auch für die Operating Companies Bandbreiten definiert, die die Risiken und Chancen in Geldbeträgen abbilden, und diese jeweils mit einem Faktor zur Gewichtung versehen. Hierbei wurden die Skalen und Schwellenwerte aus dem Fresenius-Risikomanagement genutzt. Damit soll sichergestellt werden, dass die gewonnenen Erkenntnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in das Konzern-Risikomanagement und damit einhergehende Managementprozesse integriert werden können.

Nachfolgend wurde die Wahrscheinlichkeit bewertet, mit der finanzielle Risiken und Chancen eintreten. Im Gegensatz zum Ausmaß der finanziellen Effekte berücksichtigte Fresenius dabei bereits bestehende Maßnahmen zur Risikominderung, die die Eintrittswahrscheinlichkeit beeinflussen (Nettobetrachtung). Darüber hinaus wurde bestimmt, in welchen Stufen der Wertschöpfungskette die Risiken und Chancen entstehen.

Um die finanzielle Wesentlichkeit eines Themas zu bewerten, wurde der Faktor für das Ausmaß mit dem für die Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert. Überschreitet das Ergebnis einen Schwellenwert von mindestens der Hälfte des Maximalwerts, gilt ein Thema als wesentlich und wird in die Berichterstattung aufgenommen.

Die Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von Risiken und Chancen, die finanzielle Effekte haben oder haben können, betrachtete Fresenius anhand der nachfolgenden Aspekte:

  • In welchem Zusammenhang die Auswirkungen und Abhängigkeiten zum operativen Geschäft, den relevanten Märkten oder gemäß den übergeordneten Risikokriterien des Risikomanagements stehen, z. B. wurden Auswirkungen als Grundlage für die Ableitung potenzieller Risiken und Chancen gesehen bzw. können Risiken und Chancen das Unternehmen auch unabhängig von Auswirkungen beeinflussen,

  • wie die Wahrscheinlichkeit, das Ausmaß und die Art der Auswirkungen der identifizierten Risiken und Chancen eingeschätzt wird und

  • in welchem Verhältnis Nachhaltigkeitsrisiken zu anderen Risiken stehen, ob sie einander bedingen, separat zu betrachten sind, vor- oder nachgelagert stattfinden. Fresenius prüft, bewertet und dokumentiert alle identifizierten Risiken gemäß einheitlichen internen Vorgaben, unabhängig ob es sich um finanzielle, operative oder Nachhaltigkeitsrisiken handelt.

Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und die resultierenden Offenlegungspflichten gem. ESRS wurden verschiedenen internen Kontrollen unterzogen. Dazu zählten die Validierung durch die jeweilige Konzernfunktion bzw. die Operating Companies, die Überprüfung durch die Konzernfunktion Group Sustainability sowie die abschließende Freigabe durch das Steering Committee.

An dem gesamten Wesentlichkeitsprozess sowie an der Überprüfung im Jahr 2025 war das Risikomanagement beteiligt. So soll sichergestellt werden, dass Ermittlung, Bewertung und Management von Auswirkungen und Risiken integraler Bestandteil des allgemeinen Risikomanagementverfahrens ist.

Der Prozess zur Überarbeitung der Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2025 wurde unter Einbeziehung wesentlicher interner Stakeholder durchgeführt: Alle Konzernfunktionen, die für wesentliche Themen Verantwortung tragen, wurden im Rahmen der Aktualisierung im Jahr 2025 auch zu Chancen befragt, der zukünftigen Strategie, den aktuellen Entwicklungen sowie zu Stakeholder-Erwartungen. Diese Erkenntnisse haben die Priorisierung der Themen teilweise verändert, jedoch zur Ergänzung bestehender Informationen im vorliegenden Bericht beigetragen. Die Arbeitnehmervertreterinnen und ‑vertreter wurden seinerzeit gemäß CSRD 2022 / 2464 § 19a Abs. 5 und dem Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes über die Analyse und die vorläufigen Ergebnisse informiert.

Die Überprüfung der Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2025 ergab, dass sich einige IROs der initialen doppelten Wesentlichkeitsanalyse inhaltlich wiederholten oder bestehende Managementansätze beschrieben, die zugrunde liegende Auswirkung, das Risiko oder die Chance jedoch nicht ausreichend adressierten. Bereits im Bericht 2024 hatte Fresenius erste Konsolidierungen im Rahmen der Beschreibungen der IROs vorgenommen, um Redundanzen zu vermeiden. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden die IROs im Berichtsjahr 2025 einzeln analysiert und geschärft, um sie anschließend aggregieren, neu bewerten oder kategorisieren zu können. Dieses Vorgehen soll an den nachfolgenden Beispielen erläutert werden:

  • Im Themenstandard S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wurde eine positive Auswirkung aus dem IRO-Inventar entfernt, da auf Basis einer im Themenstandard S2 beschriebenen Risikoanalyse kein Nachweis für den Bestand dieser Auswirkung ermittelt werden konnte. Alle IROs des Themenstandards S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wurden auf Basis der Risikoanalyse überarbeitet.

  • Im unternehmensspezifischen Standard G-Cybersecurity wurde eine positive Auswirkung in ein finanzielles Risiko rekategorisiert, um die bestehenden operativen Risiken und die damit einhergehenden finanziellen Effekte transparent darzustellen. Die zuvor dargestellte positive Auswirkung entspricht dem Managementansatz von Fresenius und ist somit nicht als Auswirkung zu bewerten.

  • Weiter wurde im Themenstandard E3 Wasser- und Meeresressourcen eine Aggregation von zwei negativen Auswirkungen vorgenommen, die beide auf einen erhöhten Wasserbedarf abstellen und somit unter einem gemeinsamen Managementansatz berichtet werden.

Grundsätzlich wurden einige bisher dargestellte positive Auswirkungen dahingehend bewertet, dass sie vielmehr Abhilfemaßnahmen darstellen, um bestehenden Risiken oder negativen Auswirkungen entgegenzuwirken. Die Präzisierung und Rekategorisierung der wesentlichen IROs führte deshalb zu einer Reduktion der positiven Auswirkungen und im Umkehrschluss zu einer Aufnahme von bereits im internen Risikomanagement dokumentierten Risiken. Diese Vorgehensweise wurde über alle Themenstandards und unternehmensspezifischen Standards gleichermaßen angewendet. Übergreifend wurde die Anzahl der positiven Auswirkungen deutlich reduziert und liegt nunmehr unter der Gesamtzahl der negativen Auswirkungen bzw. der Risiken. Im Endergebnis wurde insofern auch die Gesamtanzahl der IROs deutlich reduziert. Das Ergebnis der Überprüfung aus dem Jahr 2025 ist eine klarere, fokussierte Darstellung der IROs in den Themenstandards des Nachhaltigkeitsberichts, und ein geschärfter Bezug zu den Managementansätzen. In keinem Themenstandard hat sich dadurch eine Änderung im Konzern- oder Segmentmanagementansatz ergeben. Die in den Themenstandards durchgeführten Änderungen sind standardmäßige Aktualisierungen, die das Berichtsjahr 2025 abbilden.

Neu eingeführt wurde eine tabellarische Darstellung der IROs, die die bisherige rein textliche Konsolidierung aus dem Bericht 2024 ersetzt und die Transparenz für externe Stakeholder erhöht. Eine Aufstellung der wesentlichen IROs finden Sie am Ende von diesem Standard sowie detailliert zu Beginn der einzelnen Themenstandards. Im Themenstandard S1 Arbeitskräfte des Unternehmens wird, aufgrund von Schnittstellenthemen, eine spezifische Zuordnung der Managementansätze zu den jeweiligen IROs hervorgehoben.

Durch die Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse haben sich Änderungen der wesentlichen IROs und entsprechenden Offenlegungsanforderungen ergeben: Es wurde kein IRO mit Bezug zu sonstigen arbeitsbezogenen Rechten der eigenen Beschäftigten als wesentlich bewertet. Daher wird dieses Unterthema inklusive der Unter-Unterthemen Angemessene Unterbringung, Kinderarbeit und Zwangsarbeit im Themenstandard S1 Arbeitskräfte des Unternehmens nicht mehr berichtet. Der Konzernansatz zum Thema Datenschutz wird unverändert im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer beschrieben, der auch die eigenen Beschäftigten umfasst. Auch zum Unter-Unterthema Soziale Absicherung wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsüberprüfung kein wesentlicher IRO identifiziert. Die Offenlegungsanforderung S1-11 wird entsprechend nicht mehr berichtet. Weiter wurde kein IRO zum Thema Lieferantenbeziehungen einschließlich Zahlungspraktiken als wesentlich bewertet. Die Offenlegungsanforderungen G1-2 sowie G1-6 werden daher nicht mehr berichtet. Durch ein neues wesentliches Risiko zu Produktsicherheit und Lieferrisiken im Zusammenhang mit der Einhaltung von Vorschriften auf den globalen Gesundheitsmärkten, werden im Berichtsjahr entsprechende unternehmensspezifische Angaben offengelegt (Abschnitt Resilienz und Compliance in globalen Lieferketten im Themenstandard G1).

Im Nachhaltigkeitsbericht 2025 werden die IROs in der Berichterstattung im Rahmen der jeweiligen Konzepte, Maßnahmen und Ziele klarer adressiert. Dies fördert die Nachvollziehbarkeit und Transparenz für externe Stakeholder und trägt zu einem höheren Maß an Verständnis bei, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte im operativen Geschäft auswirken.

Im Jahr 2026 wird Fresenius erneut die Aktualität der Wesentlichkeitsanalyse überprüfen. Dabei soll berücksichtigt werden, inwieweit eine Präzisierung von unternehmensspezifischen Themen der Transparenz sowie dem Verständnis der Managementansätze dient oder aktuell separat berichtete unternehmensspezifische Ausführungen in ESRS-Themenstandards integriert werden können. Eine erneute vollumfängliche Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wird nicht vor 2027 umgesetzt.

Klimabezogene Szenarioanalyse [E1 IRO-1] Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat Fresenius das eigene operative Geschäft sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette auf potenzielle und tatsächliche Auswirkungen auf den Klimawandel analysiert. Der Bewertung der Auswirkungen auf den Klimawandel liegt die Treibhausgasbilanzierung des Konzerns zugrunde, die sich an der Methode des international anerkannten Greenhouse-Gas(GHG)-Protokolls orientiert. Dabei werden direkte und indirekte Emissionen (Scope 1 und 2) sowie indirekte Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) betrachtet. Die Treibhausgasemissionen werden im Themenstandard E1 Klimawandel, Abschnitt E1-6 Treibhausgasemissionen offengelegt. Auf der Grundlage des derzeitigen Geschäftsmodells von Fresenius ist es unwahrscheinlich, dass in Zukunft alternative Treibhausgasemissionsquellen entstehen, da der Konzern plant, weiterhin im Gesundheitssektor tätig zu sein. Die Bewertung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf den Klimawandel wurde in der Wesentlichkeitsbewertung durchgeführt.

Klimarisiken betrachtet Fresenius in seinem Risikomanagementsystem. Im Berichtsjahr 2024 wurde die klimabezogene Szenarioanalyse angepasst, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Für Klimarisiken hat Fresenius die Zeithorizonte, Szenarien, Risikoklassifizierung und Bewertungsebene neu evaluiert. So können physische Risiken als Folgen des Klimawandels, transitorische Risiken, die aus dem Wandel zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft resultieren, sowie Chancen in unserem eigenen Geschäftsbereich und entlang unserer Wertschöpfungskette besser identifiziert und bewertet werden. Die Klima-Szenarioanalyse führte die Konzernfunktion Group Sustainability in Zusammenarbeit mit der Versicherungsabteilung und dem Risikomanagement durch. Dabei orientierten sich die Funktionen an den Empfehlungen und dem Risikokatalog der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), jetzt unter der International Financial Reporting Standards (IFRS) Foundation.

Im Rahmen der Analyse hat Fresenius Produktionsstandorte und Krankenhäuser anhand ihrer Geokoordinaten betrachtet und mithilfe eines externen Tools die akuten und chronischen physischen Klimarisiken über verschiedene Zeithorizonte und in Hinblick auf unterschiedliche Szenarien analysiert. Dabei wurden klimabedingte Gefahren für Vermögenswerte identifiziert, die je nach Horizont, Szenario und Standort variieren. Die identifizierten Gefahren umfassen temperaturbedingt, windbedingt sowie wasserbedingt akute und chronische Klimagefahren. Die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß wurden vom externen Tool analysiert, die Dauer wurde pro Gefahr ausgewählt.

Wesentliche Standorte für geschäftliche Aktivitäten hat Fresenius auf die Eintrittswahrscheinlichkeiten eines Klimarisikos in folgenden unterschiedlichen Szenarien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) untersucht (siehe IPCC-AR6-Bericht (2021)):

  • SSP1-2.6: Der optimistische gesellschaftliche Entwicklungspfad erwartet eine Begrenzung der globalen Erwärmung bis 2100 auf 1,8 °C (Best-Case-Szenario).

  • SSP2-4.5: Mit dem Business-as-usual-Szenario wird eine Begrenzung von 2,7 °C bis zum Jahr 2100 erwartet.

  • SSP5-8.5: Im Worst-Case-Szenario wird mit einem Temperaturanstieg von 4,4 °C bis zum Ende des Jahrhunderts gerechnet.

Durch die Betrachtung dieser drei IPCC-Szenarien hat Fresenius die Extreme vollständig in der Analyse abgedeckt. So kann das Unternehmen Unsicherheiten minimieren, wenn trotz unterschiedlicher Annahmen gleiche Ergebnisse erzielt werden.

Neben der Betrachtung der IPCC-Szenarien hat Fresenius nachteilige finanzielle Effekte ermittelt, die sich für den Konzern im Zusammenhang mit physischen Klimarisiken ergeben. Dabei wurden kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume betrachtet und die Ergebnisse in Übereinstimmung mit den Ansätzen des internen Risikomanagementsystems geprüft. Die gewählten Zeithorizonte sind an denen für die Ausweisung der Finanzkennzahlen ausgerichtet:

  • Kurz (1–3 Jahre): umfasst den aktuellen Budget-Zeitraum

  • Mittel (2030): umfasst den projizierten Budget-Zeitraum von 4 bis 10 Jahren und schließt das Klimaziel bis 2030 ein

  • Lang (2050): umfasst den Betrachtungszeitraum für die Klimaziele bis 2040 sowie 2050 und den gewichteten Durchschnitt der Lebenszeit von Gebäuden (20 Jahre), Maschinen und Equipment (13 Jahre) sowie Kundenbeziehungen (18 Jahre)

Die finanziellen Risiken hat Fresenius anhand von Umfang, Dauer und Ausmaß der Klimagefahren auf eigene Geschäftstätigkeiten bewertet. Aufgrund der Vielzahl an Lieferanten und der limitierten Übersicht über deren Produktionsstandorte wurden die relevanten Regionen mithilfe der Scope-3-Daten modelliert und analysiert. Da die Lieferanten in ähnlichen Regionen, d. h. Fresenius Standorten, angesiedelt sind, wurden diese nach regionaler Zuordnung gleichermaßen bewertet. Lag ein hohes bis extremes Risiko vor und eine Betriebsunterbrechung, die den Schwellenwert des Risikomanagementsystems überschritt, wurde dieser Standort evaluiert. Die relevanten Standorte hat Fresenius hinsichtlich ihrer Resilienz analysiert und dabei bereits bestehende oder geplante Anpassungs- (Adaptation) und Minderungsmaßnahmen (Mitigation) einbezogen.

Die eigenen Geschäftstätigkeiten sind neben physischen auch von Übergangsrisiken betroffen. Dabei wurden unterschiedliche Treiber betrachtet: Entwicklungen, die Regulatorik, Energiewirtschaft, Gesellschaft, Technologie und Innovation sowie klimabezogene Investitionen. Die Auswahl der Treiber beruht auf ihrer unternehmerischen Relevanz, der Verfügbarkeit von Informationen sowie dem Anspruch, eine vielseitige Betrachtung zu gewährleisten.

Konkret sind eigene Geschäftstätigkeiten von dem transitorischen Übergangsrisiko einer höheren Bepreisung von Treibhausgasemissionen betroffen. Zur Bewertung wurden die Standorte betrachtet, die aktuell unter ein Emissionshandelssystem fallen. Hierbei wurden die zukünftigen Verfügbarkeiten und Bepreisungen der Zertifikate abgeschätzt. Das Risiko wurde anhand des Net Zero Emissions by 2050 Scenario (NZE) der International Energy Agency (IEA) bewertet. Das NZE ist nach Erwartung der IEA das einzige Szenario, das zu einer Begrenzung der Erderwärmung um 1,5 °C bis 2050 führt. Der Betrachtung liegt ein langfristiger Zeithorizont bis 2050 und ein mittelfristiger bis 2030 zugrunde.

Fresenius hat keine Geschäftstätigkeiten des Konzerns festgestellt, die mit dem Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft nicht vereinbar sind. Jedoch sind Investitionen notwendig, um zu diesem Übergang beizutragen.

Im Finanzbericht werden keine klimabezogenen Annahmen zur Bewertung von Vermögenswerten im Konzernabschluss getroffen.

Resilienzanalyse

Die Resilienzanalyse ist im Zusammenspiel mit der Szenarioanalyse ein wichtiges Instrument, mit dem Fresenius analysiert, wie widerstandsfähig die Strategie und das Geschäftsmodell in Bezug auf physische und transitorische Klimarisiken sind. Im Jahr 2024 hat der Konzern die Produktionsstandorte und Krankenhäuser diesbezüglich im Rahmen der zuvor beschriebenen klimabezogenen Szenarioanalyse in verschiedenen Szenarien und Zeithorizonten bewertet. Dabei wurden die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette aggregiert betrachtet. Eine detaillierte Bewertung der Wertschöpfungskette war aufgrund der Vielzahl an Lieferanten und der erforderlichen genauen Standortbestimmung nicht möglich. Für eine Vorabprüfung hat Fresenius die EEIO (Environmentally-Extended Input-Output)-Daten aus der Scope-3-Bewertung verwendet, in der die Rohstoffbeschaffung nach Region angegeben ist. Da Fresenius mit seinen Lieferanten in ähnlichen Regionen vertreten ist, wurde angenommen, dass sich Klimarisiken ähnlich auch auf die Lieferkette auswirken können. Die Resilienzanalyse beschränkte sich auf die eigenen Betriebe und wurde nicht für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette durchgeführt, da nur begrenzte Informationen über Standorte und die vorhandenen Anpassungs- und Abhilfemaßnahmen verfügbar waren.

Resilienzanalyse1

Resilienzanalyse (Grafik)
1 In Anlehnung an UN Global Compact Netzwerk Deutschland Diskussionspapier Klimarisiken und -chancen (2024).

In Bezug auf den Übergang zu einer CO2-armen und resilienten Wirtschaft ergeben sich für Fresenius folgende kritische Annahmen, die in die Analyse einbezogen wurden:

  • Energieeffizienz: Die Steigerung der Energieeffizienz und der rückläufige Energieverbrauch unterstützen die Ziele von Fresenius. Hierbei können gezielte Maßnahmen zu Energie- sowie Kosteneinsparungen führen.

  • Erneuerbare Energien: Die signifikante Zunahme von erneuerbaren Energien unterstützt die Ziele des Konzerns und ermöglicht die Verfügbarkeit dieser Energiequellen durch entsprechende Investitionen, den Ausbau des Energienetzes sowie die Dekarbonisierung der Lieferkette.

  • Ökonomisches Wachstum: Der Übergang zu einer CO2-armen und resilienten Wirtschaft führt zu einer Veränderung von Arbeitsplätzen, z. B. durch Digitalisierung. Dies geht mit veränderten Anforderungen an die Beschäftigten einher.

  • Technologien: Die Entwicklung klimafreundlicher und skalierbarer Technologien ist aus unternehmerischer Sicht unabdingbar, um die Elektrifizierung und Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen, z. B. auch durch langfristige Energiespeicherung.

Darüber hinaus hat Fresenius bei der Bewertung physischer und transitorischer Klimarisiken bestehende oder geplante Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen berücksichtigt. Diese Klimaschutzmaßnahmen als Teil des Übergangsplans werden im Themenstandard E1 Klimawandel, Abschnitt E1-3 beschrieben.

Die Resilienzanalyse basiert auf einer Szenarioanalyse, die grundsätzlich Unsicherheiten unterliegt und keine Vorhersage abbildet. Die Analyse basiert auf Modellen vergangener Klimadaten, weshalb keine akuten Risiken, keine neuen Risiken oder durch den Klimawandel bedingte Entwicklungen und deren Abhängigkeiten vollumfänglich inkludiert und evaluiert werden können. Hinter jeder Modellierung wurden mathematische Annahmen getroffen, um mögliche Szenarien zu beschreiben. Fresenius möchte die Datenqualität in der Risikobewertung sowie die Bewertung und Wirksamkeit von Maßnahmen fortlaufend evaluieren und optimieren.

Basierend auf den Ergebnissen der durchgeführten Analysen wurde festgestellt, dass die Standorte und Lieferketten von Fresenius zwar physischen Klimarisiken unterliegen (v. a. Hitzestress, Wasserstress, Überflutungen), diese aber aktuell keine unternehmerische Adaption des Geschäftsmodells erzwingen. Strategische Entscheidungen mit Bezug zu Umweltthemen trifft Fresenius unter Berücksichtigung ökonomischer Aspekte, Klimarisiken werden als Teilaspekt betrachtet. Ein Teil der operativen Einheiten hat bereits Maßnahmen ergriffen, um sich an den Klimawandel anzupassen, andere planen entsprechende kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, wie z. B. die Installation von Flutschutzmaßnahmen, die Verringerung des Wasserverbrauchs in Wasserstressgebieten oder Notfallpläne für Erdbeben. So kann das Geschäftsmodell durch Klimaschutzmaßnahmen noch resilienter werden – vollumfänglich kann Fresenius sich aufgrund der Unvorhersehbarkeit von allen klimatischen Veränderungen jedoch nicht vor physischen Klimarisiken schützen. Fresenius tätigt Investitionen, um Produktionsanlagen und Gesundheitseinrichtungen moderner, effizienter und klimafreundlicher zu gestalten. Inwieweit Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsportfolios erforderlich sind, prüft das Unternehmen stetig.

Nachhaltigkeit ist wesentlicher und integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Um diese fokussiert zu verfolgen, analysiert Fresenius risikobehaftete Vermögenswerte und bewerten Investitionsentscheidungen für Klimaschutzmaßnahmen basierend auf ihrer Effektivität für die Zielerreichung.

Berichtsinhalte [IRO-2] In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Die Tabelle im Abschnitt Downloads zeigt alle Datenpunkte gemäß ESRS 2 Anlage B, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, und wo diese in dem vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht zu finden sind. Nicht wesentliche Datenpunkte sind entsprechend gekennzeichnet.

Zur Ermittlung der wesentlichen Informationen, die im Zusammenhang mit den als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben sind, wurden keine Schwellenwerte zugrunde gelegt, sondern ein qualitatives Mapping durchgeführt. Orientiert an ESRS 1 Anlage E wurden ausgehend von den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten die wesentlichen Angabepflichten sowie Datenpunkte bestimmt. Dabei wurden die unter ESRS 1 Abschnitt 3.2 aufgeführten Kriterien beachtet.

Der Index im Abschnitt Downloads zeigt die berichteten Offenlegungsanforderungen gemäß ESRS.

Auswirkungen, Risiken und Chancen [SBM-3] Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities – IROs) sind in den jeweiligen Themenstandards beschrieben. Die Verortung der IROs entlang der Wertschöpfungskette ist in der Grafik Fresenius Wertschöpfungskette zu entnehmen.

Die identifizierten IROs stehen im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell und wirken sich sowohl auf Menschen als auch auf die Umwelt aus. In den eigenen Betrieben ergeben sich die IROs zum einen aus den Produktionsprozessen und den damit verbundenen vorgelagerten Beschaffungsprozessen. Zum anderen betreffen sie Verbraucher und Endnutzer von den Produkten oder Dienstleistungen, insbesondere Patientinnen und Patienten, die Fresenius in den eigenen Kliniken behandelt oder die Produkte von Fresenius außerhalb der Gesundheitseinrichtungen verwenden. Verbraucher und Endnutzer stellen dabei Menschen dar, die in den Krankenhäusern von Fresenius behandelt werden, die die Produkte von Fresenius an Patientinnen oder Patienten anwenden, z. B. Gesundheitsfachleute, d. h. Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal, oder auch Apothekerinnen und Apotheker, oder die die Arzneimittel im Rahmen ihres Therapieplans erhalten. Dabei wird nicht zwischen verschiedenen Gruppen von Patientinnen und Patienten unterschieden. Die medizinische Versorgung in den Einrichtungen oder mit den Produkten von Fresenius hat das Ziel, die Gesundheit von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Dennoch birgt die medizinische Versorgung von Menschen auch Risiken – die Produkte können bei falschem Gebrauch oder im Fall von Missbrauch schädlich für Verbraucher und Endnutzer wirken und / oder das Risiko für Erkrankungen erhöhen. Die Patientinnen und Patienten sowie medizinisches Personal sind daher auf genaue und zugängliche produkt- oder dienstleistungsbezogene Informationen wie Produktkennzeichnungen, Packungsbeilagen und Patienteninformationen angewiesen. Weiter bietet Fresenius Schulungsmaterialien für Fachpersonal an, um eine korrekte und wirksame Anwendung zu ermöglichen und potenzielle / unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden. Verbraucher und Endnutzer können besonders anfällig für Auswirkungen auf die Gesundheit sein. Verantwortungsvolles Marketing, Werbung und Vertrieb werden gerade in der Gesundheitsindustrie deshalb durch externe regulatorische Vorgaben gesteuert, die Fresenius in der Ausgestaltung interner Richtlinien berücksichtigt.

Weiter sieht Fresenius Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte. Eigene Arbeitskräfte schließen sowohl die mit Fresenius in einem Arbeitsverhältnis stehenden Beschäftigten als auch Fremdarbeitskräfte ein. Fresenius beschäftigt dabei verschiedene Gruppen von Arbeitskräften oder Fremdarbeitskräften. Die identifizierten tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen, Chancen sowie Risiken decken grundsätzlich alle Gruppen ab. Ergänzende Erläuterungen von wesentlichen Auswirkungen auf Personengruppen erfolgen dann, wenn sie spezifisch für Tätigkeitsbereiche identifiziert wurden. Der Konzern hat im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse keine neuen Personengruppen unter den Arbeitskräften des Unternehmens identifiziert, die stärker von negativen Auswirkungen sowie Risiken und Chancen betroffen sind oder betroffen sein könnten als die übrige Belegschaft. Sofern es Personengruppen gibt, die aufgrund ihrer Vulnerabilität besonders schutzbedürftig sind, und ein Schutz z. B. durch gesetzliche Anforderungen vom Unternehmen zu gewährleisten ist, wurden bereits vor der Wesentlichkeitsanalyse Managementansätze oder Richtlinien etabliert.

Die Ausführungen im Themenstandard S1 Arbeitskräfte des Unternehmens berücksichtigen die in ESRS S1.24 b) genannten Gründe: Rasse und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft sowie andere Formen der Diskriminierung, die unter die EU-Rechtsvorschriften und nationales Recht fallen.

Des Weiteren betreffen die identifizierten IROs die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Bei der Analyse menschenrechtlicher Auswirkungen legt Freseniusceinen besonderen Fokus auf solche Wertschöpfungsabschnitte, die sich in Ländern und Branchen mit einem potenziell hohen Menschenrechtsrisiko und damit einhergehenden potenziell negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte befinden. Dies betrifft z. B. Diskriminierung von Einzelpersonen oder Gruppen sowie fehlende Arbeitssicherheitsmaßnahmen für Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Dazu zählen sowohl Arbeitskräfte, die an Standorten von Fresenius arbeiten, aber nicht direkt zum Konzern gehören, als auch Arbeitskräfte von direkten Lieferanten und tiefer in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Eine besondere Herausforderung kann dabei sein, dass negative Auswirkungen tief in der Wertschöpfungskette entstehen, ohne direkte oder sichtbare Verbindungen mit unserer Geschäftstätigkeit. Fresenius strebt daher danach, die Transparenz der Wertschöpfungsketten stetig zu erhöhen und die Arten von Arbeitskräften zu identifizieren, die von der Geschäftstätigkeit wesentlich betroffen sein können. Dabei plant der Konzern, ein Augenmerk auf jene Arbeitskräfte zu legen, die aufgrund ihrer inhärenten Merkmale oder besonderer Umstände anfällig für negative Auswirkungen sind.

Das Geschäftsmodell und die Konzernstrategie sind durch die Notwendigkeit zu nachhaltigem Handeln geprägt. Daher integriert Fresenius die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen in sein Geschäftsmodell sowie seine Konzernstrategie. Weitere Informationen zu den dabei verfolgten Ansätzen finden Sie in den jeweiligen Themenstandards.

Neben den bereits tatsächlich auftretenden Auswirkungen, wie der Veränderung von Berufsbildern durch zunehmenden Einsatz von digitalen Lösungen oder Anwendungen, sieht Fresenius den demografischen Wandel, die damit einhergehende Veränderung von Krankheitsbildern sowie die zukünftigen Anforderungen an Gesundheitsmärkte als wesentliche Auswirkungen, die die zukünftige Geschäftstätigkeit und auch die Wertschöpfungskette beeinflussen könnten. Ausführungen finden Sie im Themenstandard S1 Arbeitskräfte des Unternehmens unter S1-1 Ansatz. Weiter wird der Ansatz zu Gesundheit und Sicherheit im Themenstandard S4 Verbraucher und Endnutzer erläutert. So ergeben sich aus steigenden Kosten, zunehmenden regulatorischen Anforderungen und innovativen Behandlungsmöglichkeiten neue Herausforderungen und Chancen, die bei der strategischen Weiterentwicklung und Entscheidungsfindung z. B. im Bereich Innovationen oder Digitalisierung berücksichtigt werden.

Weiter gab es im Berichtsjahr keine Ereignisse im Zusammenhang mit den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen, die zu wesentlichen finanziellen Effekten geführt haben. Wesentliche Anpassungen der im zugehörigen Abschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind auch im nächsten Berichtsjahr nicht zu erwarten. Der zusammengefasste Lagebericht enthält weiterführende Informationen zu Chancen und Risiken sowie eine detaillierte Darstellung des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems.

Nur wenn Fresenius Nachhaltigkeit fest in seine Geschäftsstrategie integriert, kann der Konzern langfristig wettbewerbsfähig und widerstandsfähig bleiben und gleichzeitig Menschen eine hochwertige gesundheitliche Versorgung bieten. Welche Maßnahmen Fresenius ergreift, um den identifizierten IROs der jeweiligen Themenstandards bzw. unternehmensspezifischen Standards zu begegnen, und wie Konzepte ausgestaltet werden, wird detailliert in den themenspezifischen Abschnitten in den Standards Umwelt, Soziales und Governance erläutert. Weiter finden Sie Ausführungen zu der Resilienzanalyse in diesem Standard. Die dabei herangezogenen Zeiträume werden ebenfalls erläutert. Sie sind an denen für die Ausweisung der Finanzkennzahlen ausgerichtet. Die verantwortlichen Einheiten müssen nicht nur mögliche Risiken identifizieren, ihre Aufgabe ist es ebenfalls, die internen Prozesse so zu gestalten, dass der Geschäftsbetrieb nach einem Vorfall zügig wieder aufgenommen werden kann oder im besten Fall gar nicht erst gestört wird.

Die IROs sind den themenspezifischen ESRS sowie den in ESRS 1 gelisteten Unterthemen zugeordnet und werden durch die ESRS-Angabepflichten abgedeckt. Darüber hinaus hat Fresenius unternehmensspezifische Themen (Cybersecurity, Digitale Transformation, Innovation) identifiziert, über die das Unternehmen entsprechend den Mindestangabepflichten berichtet. Fresenius überprüft im Rahmen der jährlichen Aktualisierung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, ob unternehmensspezifische Angaben in die Angaben nach ESRS integriert werden können.

Angaben gemäss HGB [ESRS 1.114]

Der nach den Vorgaben der ESRS erstellte Nachhaltigkeitsbericht erfüllt gleichzeitig die Anforderungen an die nach §§ 315b bis 315c HGB aufzustellende nichtfinanzielle Konzernerklärung. Entsprechend den handelsrechtlichen Berichtspflichten wurden für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts die ESRS als mögliches Rahmenwerk in Betracht gezogen. Aufgrund von Fresenius’ globaler Geschäftstätigkeit sowie der erwarteten Umsetzung der Europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Gesetz hat sich Fresenius entschieden, die ESRS als Rahmenwerk i. S. d. § 315c Abs. 3 HGB i.V.m. § 289d HGB für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2024 vollumfänglich zu nutzen. Dies führte 2024 zu einer Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um die neu geschaffene Regulatorik vor der Implementierung in nationales Gesetz in die Berichtsprozesse zu überführen und Transparenz sowie Vergleichbarkeit mit anderen berichtspflichtigen Unternehmen zu schaffen. Der Bericht erscheint jährlich.

Gemäß § 315c HGB i.V.m. § 289c HGB muss Fresenius als berichtspflichtiger Konzern Stellung beziehen zu gesetzlich definierten Nachhaltigkeitsaspekten. Die folgende Darstellung der Anforderungen nach HGB unter paralleler Anwendung der ESRS soll das Verständnis der Überleitung erleichtern.

Besondere Bedeutung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Anwendung der ESRS hat das Kriterium der Wesentlichkeit, denn nicht alle Aspekte der Nachhaltigkeit sind in die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen. Hierfür haben Konzerne eine Wesentlichkeitsanalyse vorzunehmen. Zu berichten ist sowohl über die wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Mensch und Umwelt (Wesentlichkeit der Auswirkungen) als auch über die wesentlichen Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen (finanzielle Wesentlichkeit), d. h., wie sich z. B. der Klimawandel auf die Entwicklung, die Leistung und die Lage des Unternehmens auswirkt (bzw. auswirken kann). Dabei handelt es sich um das sogenannte Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Ausführungen zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse finden Sie in diesem Standard im Abschnitt IRO-1 Wesentlichkeitsanalyse.

Die den ESRS-Vorgaben folgende Wesentlichkeitsanalyse ist geeignet, dass im Nachhaltigkeitsbericht die für eine nichtfinanzielle Konzernerklärung maßgeblichen Angaben enthalten sind, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage von Fresenius sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind. Dies gilt auch für die nach ESRS angepasste Wesentlichkeitsüberprüfung für 2025 mit reduzierten IROs. Demnach ist davon auszugehen, dass ein nach ESRS unwesentliches Thema auch nach § 289c Abs. 3 HGB nicht berichtspflichtig ist.

Im Nachhaltigkeitsbericht ist eine Beschreibung des Geschäftsmodells in diesem Standard im Abschnitt SBM-1 Das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette zu finden.

Umweltbelange nach § 315c HGB i.V.m. § 289c Abs. 2 Nr. 1 HGB werden von Fresenius unter Anwendung der ESRS-Themenstandards E1, E2, E3 sowie E5 berichtet. Sie beziehen sich u. a. auf Treibhausgasemissionen, die Luftverschmutzung, den Wasserverbrauch sowie den Ressourcenverbrauch.

Arbeitnehmerbelange nach § 315c HGB i.V.m. § 289c Abs. 2 Nr. 2 HGB werden von Fresenius unter Anwendung der ESRS-Themenstandards S1 sowie S2 berichtet. Dabei werden u. a. auch Angaben gemacht zu Managementkonzepten und Maßnahmen zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung, der Arbeitsbedingungen, der Umsetzung der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, der Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, informiert und konsultiert zu werden, des sozialen Dialogs, der Achtung der Rechte der Gewerkschaften, des Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz. Im Themenstandard S2 finden Sie weitere Informationen zu Arbeitnehmerbelangen in der Wertschöpfungskette.

Die Themenstandards S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie S4 Verbraucher und Endnutzer decken dabei auch Sozialbelange nach § 315c HGB i.V.m. § 289c Abs. 2 Nr. 3 HGB ab, z. B. Dialogformate, Hinweisgebersysteme sowie den Schutz von Patientinnen und Patienten.

Die Achtung der Menschenrechte nach § 315c HGB i.V.m. § 289c Abs. 2 Nr. 4 HGB ist Bestandteil des Themenstandards S2, wobei ergänzende Ausführungen in anderen Themenstandards entsprechend auf diesen Standard verweisen.

Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung nach § 315c HGB i.V.m. § 289c Abs. 2 Nr. 5 HGB ist Bestandteil der Ausführungen im Themenstandard G1. Hier werden z. B. die bestehenden Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung erläutert.

Die nach HGB auszuführenden Aspekte werden somit durch die vollumfängliche Anwendung der einzelnen Themenstandards der ESRS abgedeckt. Auch sind Hinweise auf im Konzernabschluss ausgewiesene Beträge und zusätzliche Erläuterungen dazu, die auf wesentliche Maßnahmen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsthemen abstellen, sofern erforderlich, in den Themenstandards enthalten.

Hinsichtlich nichtfinanzieller Risiken i.S.d. § 315c HGB i.V.m. § 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB hat Fresenius im Berichtszeitraum unter Berücksichtigung von mitigierenden Risikosteuerungsmaßnahmen (Nettobetrachtung) keine wesentlichen nichtfinanziellen Risiken identifiziert, die mit der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, den Produkten oder Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die genannten nichtfinanziellen Aspekte oder der Geschäftstätigkeit haben oder haben werden. Der zusammengefasste Lagebericht im Geschäftsbericht enthält weiterführende Informationen zu Chancen und Risiken sowie eine detaillierte Darstellung des Risikomanagement- und Internen Kontrollsystems.

Die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (vergütungsrelevante Indikatoren), die für die Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind, werden in diesem Standard aufgeführt und sind unverändert zum Vorjahr. Die Erläuterungen hierzu finden Sie in den jeweiligen Themenstandards. Weiterführende Informationen sind im Prognosebericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt.

Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen [SBM-3]
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Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten [IRO-2.56]
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ESRS-Index: Berichtete Offenlegungs­anforderungen [IRO-2.56]
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Audit & Inspection Score
Der Audit & Inspection Score bei Fresenius Kabi basiert auf der Anzahl der kritischen und schwerwiegenden Abweichungen aus den GMP-Inspektionen der Aufsichtsbehörden und der Anzahl der schwerwiegenden Abweichungen aus den ISO 9001-Audits des TÜV im Verhältnis zur Anzahl der insgesamt durchgeführten Inspektionen und Audits. Die Punktzahl des Scores zeigt, wie viele Abweichungen bei den betrachteten Inspektionen und Audits im Durchschnitt identifiziert wurden.
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Employee Engagement Index (EEI)
Der Employee Engagement Index misst, wie positiv sich die Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber identifizieren, wie gebunden sie sich fühlen und wie engagiert sie bei der Arbeit sind. Die Kennzahl kann in Bezug auf einen Unternehmensbereich oder für den gesamten Konzern berichtet werden.
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Inpatient Quality Indicator
Der Inpatient Quality Indicator bei Fresenius Helios umfasst die Messung eines Sets von standardisierten deutschen stationären Qualitätsindikatoren (G-IQI). Diese basieren auf routinemäßig erfassten Krankenhausabrechnungsdaten aus Krankenhausinformationssystemen. Dabei wird die Anzahl der erreichten Indikatoren im Vergleich zur Gesamtzahl der Indikatoren errechnet, um die Gesamterfolgsquote zu messen. Es besteht eine individuelle Zielsetzung und Messung der Zielerreichung in den beiden Helios-Segmenten Helios Deutschland und Helios Spanien. Im Anschluss erfolgt eine Konsolidierung der Zielerreichung auf Helios-Unternehmensebene mit gleicher Gewichtung (je 50 %) für die Vorstandsvergütung.
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